Grundsätzlich wurde beschlossen, Arbeitsbescheinigungen (BEA-Verfahren) ab 01.01.2023 nur noch auf elektronischem Wege zu erlauben.
Ausschlaggebend ist hierbei das Datum des Austritts und nicht das tatsächliche Bearbeitungsdatum der Arbeitsbescheinigung. D.h. sobald ein Austritt im Jahr 2022 erfolgte, können die Arbeitsbescheinigungen noch in Papierform erfolgen.
Aktuell wird offenbar auch diskutiert, die Frist für Arbeitgeber abermals zu verlängern.
💪 Lexware Office plant, die Funktion “Arbeitsbescheinigungen (BEA-Verfahren)” bis Anfang 2025 zu implementieren.
Zwischenzeitlich können Sie die elektronischen Bescheinigungen über das neue SV-Meldeportal übermitteln. Das Portal der Sozialversicherung bietet Ihnen in der Standard-Version die Möglichkeit, entsprechende Bescheinigungen online an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.