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⭐ Verrechnung der Sondervorauszahlung

Wertvolle Informationen zur Sondervorauszahlung und wie Sie diese mit Ihrer Dezember-Meldung verrechnen können

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Verfasst von Johanna
Vor über einem Monat aktualisiert

Was ist die Sondervorauszahlung?

Der Begriff Sondervorauszahlung ist fest mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung verknüpft.

Sie dient als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für den gewährten Zahlungsaufschub und wird zu Beginn des Jahres fällig. Am Jahresende wird die Sondervorauszahlung vom Finanzamt zurückerstattet, sofern sie mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember ordnungsgemäß mit der Umsatzsteuer-Zahllast verrechnet wurde.

  • Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres.

  • Sie wird in der Regel im Februar des laufenden Jahres im Rahmen der Dauerfristverlängerung geleistet und kann mit der letzten Umsatzsteuer-Voranmeldung des Jahres verrechnet werden.


Wen betrifft die Sondervorauszahlung?

Als Monatsmelder müssen Sie eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt leisten, sofern Sie die Dauerfristverlängerung beantragen möchten.

Quartalsmelder sind hiervon in der Regel ausgenommen.


So verrechnen Sie die geleistete Sondervorauszahlung mit Ihrer Dezember-Meldung

Sobald Sie als Monatszahler die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember durchführen, erhalten Sie die Abfrage, ob Sie die geleistete Sondervorauszahlung mit Ihrer Dezember-Meldung verrechnen möchten.

Diese Abfrage erscheint nur, sofern Sie den Bankumsatz zur Sondervorauszahlung zum Jahresbeginn auf die Kategorie Sondervorauszahlung 1/11 kategorisiert haben.

👉 Sollte diese Abfrage trotz geleisteter Sondervorauszahlung nicht erscheinen, empfehlen wir Ihnen in Ihrer Umsatzübersicht (unter Finanzen>Bank) zu prüfen, ob Sie die Zahlung an das Finanzamt korrekt kategorisiert haben.

Im folgenden Beispiel wurde der Haken bei "Ja, ich möchte die Sondervorauszahlung in Abzug bringen" gesetzt. Dementsprechend hat sich die Zahllast angepasst.

Nach Absenden der Meldung sehen Sie im Protokoll, dass die USt.-Position 39: „Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung [...]“ befüllt wurde.


So gelingt die Erfassung Ihres Beleges

Sobald Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, erhalten Sie eine Abfrage, ob Sie einen Beleg für die Umsatzsteuer-Zahlung erzeugen möchten.

Diese bestätigen Sie über den grünen Button:

Sie werden direkt in die Belegerfassung weitergeleitet.

Der Betrag, der sich nach erfolgreicher Verrechnung der Sondervorauszahlung mit Ihrer Umsatzsteuer-Zahllast ergeben hat, wird Ihnen automatisch als Gesamtbetrag vorbelegt.

Den Beleg empfehlen wir auf die Kategorie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zu erfassen:


Sondervorauszahlung, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuervoranmeldung, USt-VA, Ustva, Verrechnung, ELSTER


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