Alle Kollektionen
So geht Buchhaltung mit lexoffice
Elster
Alles Wichtige zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA)
Alles Wichtige zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA)

Hier erfahren Sie mehr über die Umsatzsteuer-Voranmeldung, den Voranmeldungszeitraum und die Umsatzsteuer-Zahllast

Maurice avatar
Verfasst von Maurice
Vor über einer Woche aktualisiert

Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen müssen Sie regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) per ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Für die Übermittlung mit lexoffice benötigen Sie keinen gesonderten ELSTER-Zugang, sie verwenden einfach unser ELSTER-Zertifikat 👍

Wie oft muss ich meine Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) übermitteln? 🔢

Den Rhythmus, also ob die Abgabe monatlich oder quartalsweise erfolgen muss, legt das Finanzamt fest - Sie erhalten auch die entsprechende Information vom Finanzamt. Grundlage dafür ist die Höhe der Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr:

  • Monatliche Meldung:

    Die Umsatzsteuer-Schuld lag im Vorjahr über 7.500,00 EUR

  • Vierteljährliche Meldung / Quartalsmeldung:

    Die Umsatzsteuer-Schuld lag im Vorjahr zwischen 1.000,00 und 7.500,00 EUR

  • Jährliche Meldung: Die Umsatzsteuer-Schuld lag im Vorjahr maximal bei 1.000,00 EUR

    💡 In diesem Fall wird unterjährig keine Steueranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt, und es sind keine Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten. Somit gibt es in lexoffice auch keine Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Die jährliche Abgabe erfolgt mit der Umsatzsteuer-Erklärung.

Wann muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln / welche Fristen gelten für die Umsatzsteuer-Voranmeldung? 📅

  • Monatliche Abgabe

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt übermittelt werden.

    Beispiel: Für den August muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung dann spätestens bis zum 10. September beim Finanzamt sein.

    Mit einer Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat länger Zeit.

  • Vierteljährliche Abgabe

    Merken Sie sich folgende Termine: 10.01. (für das 4. Quartal im Vorjahr), 10.04., 10.07 und den 10.10.

    Mit einer Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat länger Zeit.

💡 Gut zu wissen:


Falls der 10. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, so endet die Abgabefrist am nächstfolgenden Werktag.

Beispiel:

Am 10.04.2023 ist Ostermontag, daher müssen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung erst am darauffolgenden Werktag übermitteln. Das ist Dienstag, der 11.04.2023.


Wie wird die Umsatzsteuer-Zahllast ermittelt?

Im ersten Teil der Umsatzsteuer-Voranmeldung dreht sich alles um den Bereich der Einnahmen. Die Werte dafür - die Bemessungsgrundlagen, kurz BMG - werden immer Netto und ohne Nachkommastellen dargestellt. Auf diesen Betrag wird dann die Steuer berechnet.

Im zweiten Teil geht es um die Ausgaben und somit die Vorsteuer. Dort werden nur die Vorsteuerbeträge ausgewiesen.

Die Summe aus eingenommener Umsatzsteuer abzüglich der geleisteten Vorsteuer ist die Umsatzsteuer-Zahllast.

Ist die Zahllast positiv, muss die Differenz an das Finanzamt bezahlt werden - ist diese negativ, bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist auch dann zu übermitteln, wenn keine Zahllast, also ein Nullbetrag errechnet wird.

Weitere Details zur Umsatzsteuer-Zahllast finden Sie hier.

Was muss ich als Firmengründer:in / Existenzgründer:in beachten? 🚀

Seit 2021 werden neue und bestehende Unternehmen gleich behandelt. Somit dürfen auch Neugründer die obenstehenden Grundsätze anwenden. Das bedeutet, im Gründungsjahr ist zur Ermittlung des Voranmeldungszeitraums die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Stimmen Sie sich hierzu am besten mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer steuerlichen Beratung ab.

Kann ich eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung über lexoffice übermitteln?

Eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung, also eine Voranmeldung für zwei Firmen in einem Formular, kann in lexoffice leider nicht erstellt werden.


Alternativ können Sie eine solche USt-VA jedoch über ELSTER - Ihrem Online Finanzamt übermitteln und diese Meldung dort auch erstellen.

Muss ich noch eine (jährliche) Umsatzsteuer-Erklärung abgeben?

Als Unternehmer sind Sie zur Abgabe der jährlichen Umsatzsteuer-Erklärung verpflichtet, das unabhängig davon, ob Sie unterjährig Umsatzsteuer-Voranmeldungen und somit auch Vorauszahlungen geleistet haben. Die Vorauszahlungen werden dann in der Umsatzsteuer-Erklärung angerechnet. Die Abgabe der Umsatzsteuerklärung erfolgt in der Regel mit dem Erstellen der privaten Einkommensteuererklärung, beispielsweise mit unserem Partner smartsteuer.


Stichworte: Umsatzsteuer-Voranmeldung, UStVA, USt-VA, Umsatzsteuer-Erklärung, USt2A, USt1A, Vorauszahlung, VZ, Zahllast, konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung, konsolidiert

Hat dies Ihre Frage beantwortet?