Sie haben Fragen zur Handelsregisternummer oder zur Eintragung ins Handelsregister? Keine Sorge – wir sind für Sie da! In unserem FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um dieses Thema. Wir haben die wichtigsten Informationen kompakt und verständlich für Sie zusammengestellt.
Werfen Sie einen Blick auf die folgenden Fragen und Antworten, um alle Unklarheiten zu beseitigen – und wenn Sie danach noch Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter!
1. Warum ist die Handelsregistereintragung wichtig?
Die Eintragung ins Handelsregister ist für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und UGs gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der rechtlichen Transparenz und ist Voraussetzung für viele geschäftliche Aktivitäten, wie den Abschluss von Verträgen oder die Eröffnung eines Geschäftskontos.
2. Welche Informationen sind mit der Handelsregisternummer verknüpft?
Die Handelsregisternummer identifiziert Ihr Unternehmen eindeutig. Sie ist mit allen wichtigen Daten verknüpft, wie:
Name und Sitz der Gesellschaft
Rechtsform (z. B. GmbH, UG)
Gegenstand des Unternehmens
Vertretungsberechtigte Personen (z. B. Geschäftsführer)
3. Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Bundesland und Arbeitsaufkommen des zuständigen Amtsgerichts variieren. In der Regel dauert die Eintragung zwischen 1 und 4 Wochen. Sobald die Eintragung erfolgt ist, benötigt die Bank die entsprechende Info, damit das Geschäftskonto entsprechend angepasst werden.
4. Kann ich mein Geschäftskonto auch vor der Handelsregistereintragung nutzen?
Ja, als Unternehmen in Gründung (z. B. GmbH i.Gr., UG i.Gr.) können Sie Ihr Geschäftskonto für Einzahlungen des Stammkapitals und erste Geschäftsvorgänge nutzen. Beachten Sie jedoch, dass das Konto nur vorläufig ist und eine endgültige Aktivierung erst nach Vorlage der HR-Nummer erfolgt.
5. Was passiert nach der Eintragung?
Nach der Eintragung erhalten Sie vom zuständigen Amtsgericht eine Bestätigung mit Ihrer Handelsregisternummer. Diese sollten Sie nicht nur Ihrer Bank mitteilen, sondern auch bei Behörden, Vertragspartnern und für Rechnungen nutzen.
6. Ist die Handelsregisternummer öffentlich einsehbar?
Ja, die Handelsregisternummer und die damit verbundenen Unternehmensdaten sind im öffentlichen Handelsregister einsehbar. Das Handelsregister dient der Transparenz und kann online abgerufen werden.
7. Was mache ich, wenn ich einen Fehler in den Handelsregisterangaben finde?
Wenn Sie nach der Eintragung Fehler bemerken (z. B. bei der Adresse oder dem Unternehmensgegenstand), wenden Sie sich direkt an das zuständige Amtsgericht, um eine Berichtigung zu beantragen.
8. Muss ich die Handelsregisternummer auf meinen Geschäftsunterlagen angeben?
Ja, die Angabe der Handelsregisternummer ist auf geschäftlichen Dokumenten wie Briefen, Rechnungen und Angeboten vorgeschrieben. Dies schafft Klarheit und schützt Geschäftspartner vor Betrug.
9. Gibt es Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister?
Ja, die Eintragung ins Handelsregister ist kostenpflichtig. Die Gebühren variieren je nach Rechtsform und Umfang der Eintragung. Ihr Notar kann Ihnen hierzu genaue Informationen geben.
10. Kann ich die Handelsregisternummer auch für Steuerzwecke verwenden?
Die Handelsregisternummer dient in erster Linie der Identifikation im Handelsrecht. Für steuerliche Zwecke benötigen Sie zusätzlich eine Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), die Sie beim Finanzamt beantragen.
11. Was mache ich, wenn sich Unternehmensdaten ändern?
Bei Änderungen wie einem neuen Firmennamen, einem anderen Unternehmenssitz oder einer geänderten Rechtsform müssen Sie diese Änderungen unverzüglich ins Handelsregister eintragen lassen.
Sollten Sie Fragen rund um das Lexware Geschäftskonto haben, zögern Sie bitte nicht, unseren Banking-Support zu kontaktieren.