Zum Hauptinhalt springen
⭐ Umfirmierung und Umwandlung Ihres Unternehmens

Was kann ich tun, wenn sich mein Firmenname oder die Rechtsform ändert?

Mareike avatar
Verfasst von Mareike
Vor über einem Monat aktualisiert

Viele Unternehmen nutzen den Jahreswechsel als Gelegenheit für strategische Veränderungen. Z.B. für eine Umfirmierung aus Marketinggründen oder eine Umwandlung zur Optimierung der Haftung und Finanzierung.

Eine Umfirmierung oder Umwandlung wird häufig zum Jahreswechsel durchgeführt, da dieser Zeitpunkt einen klaren Schnitt zwischen zwei Geschäftsjahren ermöglicht. Dadurch können steuerliche Verpflichtungen (z.B. Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen) übersichtlich getrennt und vereinfacht abgewickelt werden.

Hier erfahren Sie, was in Bezug auf diese Themen zu beachten ist.


Umfirmierung

Als Umfirmierung versteht man die Änderung des Firmennamens. Die rechtliche Struktur, die Gesellschaftsform und die Rechtsverhältnisse bleiben dabei unverändert.

Merkmale

  • Der Name des Unternehmens wird geändert, z. B. aus Marketinggründen, bei einem Inhaberwechsel oder aufgrund rechtlicher Vorgaben.

  • Die Rechtsform des Unternehmens bleibt gleich.

  • Die bestehenden Verträge und Verbindlichkeiten bleiben ebenfalls unberührt.

  • Eintragung der neuen Firma in das Handelsregister ist erforderlich (§ 31 HGB).

In den Einstellungen Ihres Accounts können Sie einfach Ihren neuen Firmennamen hinterlegen.


Umwandlung

Eine Umwandlung beschreibt den Wechsel der Rechtsform einer Firma und ist weit aufwendiger, da sie mit einer umfassenden Änderung der Struktur, Haftung oder steuerlichen Rahmenbedingungen einhergehen kann.

Merkmale

  • Die Rechtsform des Unternehmens ändert sich, z. B. von einer GbR in eine GmbH.

  • In einigen Fällen ändert sich auch die Haftungsstruktur, z. B. wenn aus einem Einzelunternehmen eine GmbH wird.

  • Steuerliche Konsequenzen können entstehen.

  • Änderungen müssen im Handelsregister eingetragen werden.

Arten der Umwandlung

Formwechsel:
Das Unternehmen ändert seine Rechtsform, bleibt jedoch rechtlich identisch (z. B. von einer GmbH in eine AG).

Verschmelzung:
Zwei oder mehr Unternehmen werden zu einem einzigen Unternehmen zusammengelegt.

Spaltung:
Ein Unternehmen wird aufgespalten, wobei Teile des Vermögens auf neue oder bestehende Unternehmen übertragen werden.

Übertragung des Vermögens:
Das gesamte Vermögen wird auf ein anderes Unternehmen übertragen (z. B. bei Betriebsverkäufen).

Im Zuge einer Umwandlung empfehlen wir Ihnen einen neuen Account zu eröffnen und den Bestehenden zu kündigen.

Ihre Daten bleiben auch nach der Kündigung im Lesemodus erhalten.

💡 Da die Änderung Ihrer Unternehmensform mit komplexen Richtlinien verbunden sein kann, empfehlen wir für diesen Prozess steuerliche Beratung durch eine Steuerkanzlei in Anspruch zu nehmen.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?