Eine Kreditkarte ist im Sinne der Buchhaltung wie ein ganz normales Bankkonto zu behandeln. Auch hier gilt das Lexware Office Prinzip, Geschäftliches von Privaten zu trennen.
Wir empfehlen für Privatkäufe eine separate Kreditkarte zu verwenden.
Wie werden Zahlungseingänge abgeglichen?
Einfach den Umsatz mit dem zugehörigen Beleg abgleichen. Alternativ kann der Umsatz auch ohne Beleg abgeglichen, also kategorisiert werden (z.B. Verträge).
Wie werden Zahlungsausgänge abgeglichen?
Eigentlich verhält sich der Abgleich hier identisch mit dem Abgleich der Zahlungseingänge. Bis auf Auslandszahlungen: Hier kann es vorkommen, dass Bankgebühren anfallen. Dies sind in Lexware Office dann Gebühren des Zahlungsverkehrs und in der Regel ohne Steuer.
Übrigens: Für die EÜR (also dem Zu- und Abflussprinzip) gilt: Die Zahlungen mit Kreditkarte sind mit dem Tag abzugsfähig, an dem der Zahlungsbeleg unterschrieben wurde. Das macht Lexware Office für Sie.
Und was passiert mit der Kreditkartenabrechnung auf meinem Bankkonto?
In der Regel erfolgt die Abrechnung der Kreditkartenbank monatlich. Die Abbuchung des offenen Rechnungsbetrages erfolgt dann auf Ihrem Bankkonto zum vereinbarten Zeitpunkt.
Bei der Abbuchung handelt es sich um Geldbewegung zwischen zwei betrieblichen Geschäftskonten, also dem Bank- und Kreditkartenkonto. Buchhalterisch spricht man hier von Geldtransit.
Wählen Sie den betreffenden Umsatz aus und klicken Sie auf kategorisieren. Diese Zuordnung benötigt keinen Beleg. Als Art der Ausgabe nutzen Sie als Suchstichwort Geldtransit. Beim Geldeingang auf der Kreditkarte handelt es sich um eine Einnahme, auch diese wird als Geldtransit kategorisiert.
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