Ihre Steuerkanzlei arbeitet in den meisten Fällen mit DATEV. Andere Anbieter (ADDISON, Agenda, Lexware Neue Steuerkanzlei) können in der Regel ebenfalls DATEV-Daten einlesen.
Für die Übertragung an das DATEV-Rechenzentrum müssen folgende Punkte erfüllt erfüllt sein:
Ihre Steuerkanzlei arbeitet mit DATEV.
Ihre Steuerkanzlei hat Sie für DATEV Rechnungsdatenservice oder DATEV Buchungsdatenservice freigeschaltet.
Für die Freischaltung und für Ihre Autorisierung bei DATEV online hat Ihre Steuerkanzlei zwei Möglichkeiten:
(1) Autorisierung über den DATEV mIDentity-Stick. Dieser sieht aus wie ein gewöhnlicher USB-Stick mit DATEV-Logo. Sie können sich jedoch nur einloggen, wenn der mIDentity-Stick in Ihren PC eingesteckt ist und das korrekte Passwort eingegeben ist. Das Passwort teilt Ihnen DATEV mit. Um diesen mIDentity-Stick zu nutzen, müssen Sie einmalig ein Sicherheitsprogramm von DATEV herunterladen und installieren. Der mIDentity-Stick kann aus diesem Grund nur mit dem Internet Explorer ab Version 9 genutzt werden.
(2) Sie können sich auch über die Handy-App von DATEV autorisieren. Laden Sie die App DATEV Smartlogin runter. Sie erhalten für die Nutzung der App zwei Codes von DATEV (per Mail und per Post), welche Sie in der App eintragen müssen.Ihre Steuerkanzlei hat Ihr Unternehmen in DATEV Unternehmen online korrekt eingerichtet. Hierbei ist folgendes zu beachten:
a) Sie sind in DATEV Unternehmen online als Mandant angelegt. Es können bis zu 5 Mandanten angelegt werden. Die Mandanten müssen eine Mandantennummer zwischen 1 und 5 haben, sonst werden diese bei DATEVconnect online nicht angezeigt.
b) lexoffice unterstützt die Kontenrahmen SKR03 oder SKR04.
c) lexoffice unterstützt ausschließlich Sachkontenlänge 4.
d) Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (also 1. JAN – 31. DEZ).