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Welche Voraussetzungen benötige ich als Mandant:in, um DATEV Datenservices nutzen zu können?
Welche Voraussetzungen benötige ich als Mandant:in, um DATEV Datenservices nutzen zu können?

Damit Sie Ihre Buchhaltung und/oder Belege an DATEV übertragen können, müssen Sie sich zuerst bei DATEV autorisieren.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei Nutzung der DATEV Datenservices werden Ihre Daten direkt an das DATEV Rechenzentrum übertragen.
Von dort ist es der Steuerkanzlei möglich, Ihre Daten in die Buchhaltung in DATEV - sogenannt Kanzlei Rechnungswesen - einzuspielen.

Für die Übertragung an das DATEV-Rechenzentrum müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Ihre Steuerkanzlei arbeitet mit DATEV.

  2. Ihre Steuerkanzlei hat Sie für DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 oder DATEV Buchungsdatenservice freigeschaltet.

  3. Ihre Steuerkanzlei hat für Sie einen Bestand in Unternehmen Online angelegt und Belege Online aktiviert. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

    a) Sie sind in DATEV Unternehmen online als Mandant:in angelegt.
    Die Mandanten:innen müssen eine Mandantennummer zwischen 1 und 5 haben, sonst werden diese bei DATEV Datenservices nicht angezeigt.

    b) Lexware Office unterstützt die Kontenrahmen SKR03 oder SKR04

    c) Lexware Office unterstützt ausschließlich Sachkontenlänge 4

    d) Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (also 1. JAN – 31. DEZ).

  4. Für die Datenübertragung ist eine Autorisierung für DATEV Unternehmen online notwendig. Um diese für Sie zu beantragen, hat Ihre Steuerkanzlei zwei Möglichkeiten:

    1. Autorisierung über den DATEV mIDentity-Stick

    den mIDentity.Stick (auch SmartCard genannt), das ist eine Art USB-Stick, der zusammengebaut und in den USB-Port Ihres Rechners gesteckt wird.

    Dieser sieht aus wie ein gewöhnlicher USB-Stick mit DATEV-Logo. Sie können sich zur Datenübertragung einloggen, wenn der mIDentity-Stick in Ihren PC eingesteckt und das korrekte Passwort eingegeben ist. Das Passwort teilt Ihnen DATEV mit.

    Um diesen mIDentity-Stick nutzen zu können, müssen Sie einmalig ein Sicherheitsprogramm von DATEV herunterladen und installieren.

    Der mIDentity-Stick kann aus diesem Grund nur mit dem Internet Explorer ab Version 9 genutzt werden.

    Voraussetzungen für die Konfiguration des mIDentity-Sticks:

    1. Als Mandant:in müssen Sie den mIDentity-Stick korrekt zusammenbauen oder Sie haben die Zugangsdaten für die Authentifizierung über DATEV-SmartLogin.

    Bei Zugang über den mIDentity-Stick muss auf dem Rechner, mit dem Sie die Belege an DATEV Unternehmen online übertragen möchten, das DATEV Sicherheitspaket installiert sein.

    Sie können das Sicherheitspaket unter Datev Sicherheitspaket compact V. 7.34 herunterladen und installieren. Für die Installation benötigen Sie Admin-Rechte auf Ihrem Rechner.

    1. Sie verfügen über den TransportPIN. Das ist ein Passwort für den erstmaligen Betrieb. Dieses Passwort haben Sie oder Ihre Steuerkanzlei per Post von der DATEV erhalten.


    2. Autorisierung via App.

    Über die DATEV-App SmartLogin (für IOS oder Android)


    Sie können sich auch über eine Handy-App von DATEV autorisieren. Laden Sie die App DATEV Smartlogin runter. Sie erhalten für die Nutzung der App zwei Codes von DATEV (per Mail und per Post), welche Sie in der App eintragen müssen. (Video)

    Diese ist auch mit anderen Browsern, außer dem Internet Explorer, anwendbar.

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