Sie buchen die Kosten für Ihr Telefon, Handy und Internet komplett als Betriebsausgabe?
Dann ist der Teil der Kosten, der auf die private Telefon-Nutzung entfällt - auch Eigenverbrauch genannt - als Betriebseinnahme zu erfassen.
Ist Ihre Firma umsatzsteuerpflichtig, dann unterliegt der Nutzungsanteil auch der Umsatzsteuer. Erfassen Sie in diesem Fall den Nutzungbetrag monatlich, damit der Ausweis der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt.
Die Erfassung des Nutzungsbetrags finden Sie in lexoffice im Menü Buchhaltung, dort in der Buchungsübersicht per Klick auf „+ Buchung“ und den Eintrag Private Telefon-Nutzung.
Wie ermittle ich den Privatanteil?
Sie als Unternehmer entscheiden selbst, wie Sie den Umfang der privaten Nutzung ermitteln.
Fester Betrag:
Eine Flatrate mit Internetzugang gibt es mittlerweile für weniger als 20 EUR im Monat. Hier ist ein Nutzungbetrag zwischen 5 bis 10 EUR pro Monat angemessen.
%-Satz:
Wählen Sie hier z.B. 20 % der Gesamtkosten. Diese Variante lohnt sich immer, wenn die Telefonkosten niedrig sind.
Haben Sie einen Festnetzanschluss und ein Handy, dann sind die Kosten beider Anschlüsse Grundlage für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils.