Betriebliche Nutzung privater Fahrzeuge

Erfahren Sie, wie sie Geschäftsfahrten mit Ihrem privaten Fahrzeug eingeben

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Verfasst von Jan B.
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmer:innen besteht die Möglichkeit, Privatfahrzeuge für betriebliche Fahrten zu nutzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie keinen Dienstwagen haben, aber gelegentlich Ihre Kund:innen mit dem Auto besuchen.


Wann ist ein Fahrzeug dem Privatvermögen zuzuordnen?

Abhängig vom Anteil der betrieblich bedingt gefahrenen Kilometern an den jährlich gesamt gefahrenen Kilometern, ist das Fahrzeug als Geschäftsfahrzeug oder privates Fahrzeug zu verstehen:

  • Beträgt der Anteil der betrieblichen Nutzung weniger als 10%, dann ist das Fahrzeug eindeutig dem Privatvermögen zuzurechnen.

  • Beträgt der Anteil der betrieblichen Nutzung mehr als 10%, aber weniger als 50%, dann liegt es in Ihrem eigenen Ermessen, ob das Fahrzeug im Privat- oder Betriebsvermögen (als sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen) geführt wird.

  • Beträgt der Anteil der betrieblichen Nutzung mehr als 50%, dann ist das Fahrzeug eindeutig dem Betriebsvermögen zuzurechnen.


Wie errechne ich die betriebliche Nutzung privater Fahrzeuge?

Es besteht die Möglichkeit, betriebliche Fahrten pauschal mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer anzusetzen. Diese Pauschale umfasst die Nutzung des Fahrzeugs (Fahrzeugkosten, Kraftstoff, Versicherung etc.). Andere bei der Fahrt entstandene Kosten wie Parktickets oder Fährgebühren werden separat als Reisenebenkosten gebucht.

💡 Expertentipp: Es handelt sich bei der betrieblichen Nutzung von Privatfahrzeugen nicht um die Pendlerpauschale, welche höhere Beträge pro Kilometer ansetzt. Im Gegensatz zur Pendlerpauschale können Sie bei der betrieblichen Nutzung von Privatfahrzeugen sowohl den Hin- als auch den Rückweg, also die gesamt gefahrenen Kilometer ansetzen.

Alternativ können Sie den tatsächlichen Aufwand beziehungsweise fahrzeugindividuellen Kilometersatz ansetzen. Diese müssen Sie allerdings mit einem sorgfältig geführten Fahrtenbuch nachweisen.


Wie erfasse ich die Nutzung in lexoffice?

In lexoffice erfassen Sie die betriebliche Nutzung mithilfe eines Eigenbelegs, den sie handschriftlich oder in einer Textverarbeitung erstellen können. Darin enthalten sind, Informationen über die betrieblich veranlassten Fahrten (u.a. Start- und Zielort, Anlass, Reisebeginn und -ende, gefahrene Kilometer).


Hierzu bietet Ihnen lexoffice eine Vorlage für die Reisekostenabrechnung.

Der Beleg muss zweifach in der Belegerfassung erfasst werden:

Erste Erfassung - die Ausgabenseite

Legen Sie sich für diesen Vorgang selbst als Lieferanten an und wählen für die Erfassung der Zahlung die Zahlart "Privat" aus. Als Kategorie wählen Sie "Kosten betriebliche Nutzung KFZ im Privatvermögen". Es wird keine Steuer ausgewählt.

Ausgabenbeleg Kosten betrieblicher Nutzung von Privatfahrzeugen

💡 Hinweis: Mit Auswahl der Zahlart "Privat" wird das Verrechnungskonto EÜR angesprochen. Bei Verwendung der oben genannten Kategorie und entsprechendem Eintrag in die EÜR-Position 147, erwartet ELSTER eine Privateinlage in mindestens gleicher Höhe:

Dementsprechend müssen Sie noch eine Einnahme erfassen.

Zweite Erfassung - Die Einnahmenseite

Dieses mal müssen Sie sich selbst als Kunden anlegen und erfassen einen Einnahmenbeleg. Die Kategorie lautet "Privateinlage"und die Zahlung wird ebenfalls mit der Zahlart "Privat" angeben. Auch hier wird keine Steuer ausgewählt. Auf diesem Weg wird auch die Position 123 in der amtlichen EÜR gefüllt.

Einnahmenbeleg - Privateinnahme


Was, wenn ich ein Geschäftsfahrzeug habe und es privat nutzen möchte?

Dieser Artikel beschreibt die geschäftliche Nutzung eines Fahrzeuges im Privatvermögen.

Wenn Sie ein Geschäftsfahrzeug (d.h. ein Fahrzeug im betrieblichen Vermögen) haben und dieses privat nutzen wollen, hilft Ihnen der nachfolgende Artikel weiter:


Stichworte: Fahrzeugnutzung, Privatfahrzeug, Einlage, betriebliche Nutzung, Kfz, Auto, geschäftliche Nutzung, privates Fahrzeug

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