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Umstieg auf Lexware Office

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

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Verfasst von Heike
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Der Umstieg ist grundsätzlich jederzeit möglich. Wir empfehlen die Ausrichtung an den Abgabezeitpunkt der Umsatzsteuer-Voranmeldung z.B. monatlich - zum Monatsanfang - vierteljährlich oder zum Quartalsanfang (nach dem Versenden der Umsatzsteuer-Voranmeldung).

Möchten Sie beispielsweise ab Juli mit Lexware Office arbeiten, starten Sie damit nach dem Versenden der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Juni (mit Dauerfristverlängerung Mai) bzw. dem 2. Quartal.

Besonderheit Ist-Versteuerung:
Zum Umstiegszeitpunkt müssen alle noch offenen Rechnungen als Einnahmen in der Belegerfassung mit dem entsprechenden Rechnungsdatum (Belegdatum) gebucht werden - andernfalls kann mit der Zahlung keine Fälligstellung der Umsatzeuer erfolgen.

Was ist bei den Auswertungen zu beachten?
Für einen aktuellen Überblick über Ihre Geschäftszahlen ist es notwendig, dass Sie beispielsweise die Werte für z.B. die Einnahmen-Überschussrechnung oder Gewinn-und Verlustrechnung aus Ihrem Alt-System mit den Werten aus Lexware Office mit Hilfe von z.B. MS Excel kumulieren.

Lexware Office Banking
Mit der initialen Anbindung kann das Datum gewählt werden, ab dem Umsätze importiert werden sollen. Der verfügbare Zeitraum ist abhängig von ihrer Bank.

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Übermitteln Sie die Werte der Einnahmen-Überschussrechung (Anlage EÜR) an smartsteuer und ergänzen Sie dort die Anlage manuell mit den Werten aus Ihrem Alt-System. mehr erfahren

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Für Sie übernimmt der Steuerberater die Jahresabschlusserstellung aufgrund Ihrer Buchhaltungsdaten? Dann müssen Sie im Umstellungsjahr zwei Exporte erzeugen und an Ihren Steuerberater weiterleiten. Einmal in Ihrem Alt-System und einmal aus Lexware Office.



Stichwörter: unterjährig, Wechsel

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