Steueranmeldung
✍️ Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung handelt es sich um eine Steueranmeldung, d.h. Sie als Steuerpflichtiger (oder ihr Steuerberater) müssen die Steuerschuld berechnen und die Zahlung unaufgefordert an das Finanzamt leisten.
💡Das Finanzamt gibt Ihnen vor, für welchen Voranmeldezeitraum die Berechnung erfolgen muss. Grundsätzlich gibt es drei Voranmeldezeiträume Monat, Quartal und Jahr. Für die unterjährige Steueranmeldung gelten allerdings zwei: Die monatliche und vierteljährliche Abgabe.
Monatlich
Die Umsatzsteuer-Schuld lag im Vorjahr über 7.500,00 EUR.
ℹ️ ab 01.01.2025 über 9.000,00 EUR
Vierteljährlich
Die Umsatzsteuer-Schuld lag im Vorjahr zwischen 1.000,00 und 7.500,00 EUR.
ℹ️ ab 01.01.2025 zwischen 2.000,00 EUR und 9.000,00 EUR
Jährlich
Die Umsatzsteuer-Schuld lag im Vorjahr maximal bei 1.000,00 EUR.
ℹ️ ab 01.01.2025 bei 2.000,00 EUR
In diesem Fall wird unterjährig keine Steueranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt, und es sind keine Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten.
Somit gibt es in Lexware Office auch keine Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.
💡 Die jährliche Abgabe erfolgt mit der Umsatzsteuer-Erklärung.
NEU ab 2021 für Existenz-/Neugründungen:
Bisher mussten Neugründer die Umsatzsteuer-Voranmeldung grundsätzlich zwei Jahre lang monatlich abgeben, unabhängig davon wie hoch die Steuerlast tatsächlich war.
👉 Ab 2021 werden neue und bestehende Unternehmen gleich behandelt.
Die obenstehenden Grundsätze dürfen auch Neugründer anwenden. Im Gründungsjahr ist zur Ermittlung des Voranmeldungszeitraums die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend.
Stimmen Sie sich hierzu am besten mit dem Finanzamt bzw. Ihrem Steuerberater ab.
Umsatzsteuer-Erklärung
💡 Als Unternehmer sind Sie zur Abgabe der jährlichen Umsatzsteuer-Erklärung verpflichtet, das unabhängig davon, ob Sie unterjährig Umsatzsteuer-Voranmeldungen und somit auch Vorauszahlungen geleistet haben. Die Abgabe der Umsatzsteuer-Erklärung erfolgt in der Regel mit dem Erstellen der privaten Einkommenssteuer-Erklärung beispielsweise mit unserem Partner smartsteuer.
Stichworte: USt2A, USt1A,Vorauszahlung,VZ,Zahllast