Mit dem Verkauf von Waren ins Drittland muss in der Regel zunächst eine Rechnung inklusive Umsatzsteuer gestellt und entsprechend gebucht werden.
Wie schreibe ich eine Rechnung über Ausfuhrlieferung?
Sie schreiben ihre Rechnungen nicht mit Lexware Office – dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Erfassen Sie die Rechnung als Einnahme in der Belegerfassung. Wählen Sie als Art der Einnahme: Einnahme. Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Warenverkauf oder je nach Kontenart und Steuersatz - das Konto 4400/8400 verwenden.
Der Ausfuhrnachweis bzw. die Bestätigung liegt vor? Dann stornieren Sie bitte die ursprüngliche Rechnung bzw. Einnahme. Wurde für den betroffenen Zeitraum bereits eine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt übermittelt? Dann übermitteln Sie den Zeitraum nochmals - hierbei handelt es sich dann um eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Erfassen Sie nun die steuerbefreite Rechnung über die Ausfuhrlieferung als Einnahme in der Belegerfassung.
Wählen Sie als Art der Einnahme: Ausfuhrlieferungen an Drittländer. Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Ausfuhr oder Export oder - je nach Kontenrahmen - das Konto 4120/8120 verwenden.
Hierbei handelt es sich um eine steuerfreie Lieferung, das Feld Steuer wird mit Keine vorbelegt.
Das macht Lexware Office:
Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Position 43.
leoffice nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:
Stichwörter: Drittland,Bescheinigung,Nachweis,Drittländer,Lieferung,Export