Eine Teilrechnung ist eine Rechnung, in der Sie einen bestimmten Teil Ihrer Leistungen abschließend in Rechnung stellen.
Präziser formuliert, ist eine Teilrechnung also eine "Teilschlussrechnung". In Lexware Office erstellen Sie eine Teilrechung daher genau so, wie eine reguläre (Schluss-) Rechnung.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine (Teil-) Rechnung zu erstellen:
1. Weiterführen einer (Teil-) Rechnung aus einem Angebot / einer Auftragsbestätigung
Wählen Sie aus der Belegliste ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung aus.
Rechts von der Belegliste werden Ihnen die Details zum ausgewählten Dokument angezeigt.
Klicken Sie oben rechts auf die drei Punkte und anschließend auf Weiterführen zur Rechnung.
Es wird automatisch eine neue (Teil-) Rechnung für Sie erstellt, in der die Rechnungspositionen aus dem Angebot oder aus der Auftragsbestätigung übernommen wurden. In dieser neuen Rechnung können Sie die Positionsliste nun so anpassen, dass Sie dem Teil entspricht, den Sie abschließend in Rechnung bringen wollen.
Hatten Sie zuvor zu diesem Angebot oder zu dieser Auftragsbestätigung Abschlagsrechnungen erstellt, so werden diese von Lexware Office ebenfalls automatisch übernommen und in Abzug gebracht.
Hinweis: Es können nur vollständig bezahlte Abschlagsrechungen in Abzug gebracht werden.
2. Direktes Erstellen einer (Teil-) Rechnung
Wählen Sie im Hauptmenü den "+" Button -> Rechnung erstellen (oder in der Belegliste Neuer Beleg > Rechnung).
Anschließend wählen Sie im Kopf der Rechnung Ihren Kunden aus.
Existieren zu diesem Kunden bereits Angebote oder Auftragsbestätigungen (ggf. auch mit zugehörigen Abschlagsrechnungen), so können Sie Ihre (Teil-) Rechung basierend auf einem dieser Vorbelege erstellen, indem Sie den entsprechenden "Weiterführen" Button klicken:
Lexware Office übernimmt in diesem Fall aus dem von Ihnen ausgewählten Angebot die Liste der Rechnungspositionen und bringt zudem alle zugehörigen Abschlagsrechnungen automatisch in Abzug. Sollten Sie weitere Abschlagsrechnungen zu dem jeweiligen Kunden ohne Zuordnung zu einem Angebot / einer Aufragsbestätigung erstellt haben, so können Sie diese optional ebenfalls in Abzug bringen.
In dieser neuen Rechnung können Sie die Positionsliste nun so anpassen, dass Sie dem Teil entspricht, den Sie abschließend in Rechnung bringen wollen.
Hinweis: Es können nur vollständig bezahlte Abschlagsrechungen in Abzug gebracht werden.
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