Hinweis: lexoffice unterstützt weitere Vortragswerte. Einen Überblick finden Sie in folgendem Artikel.
Inhaltsverzeichnis:
Sie sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auf diese Seite gestoßen, weil lexoffice Sie aufgefordert hat, Vortragswerte einzugeben.
Wozu braucht man diese Vortragswerte?
Bevor wir kurz beschreiben, was es mit diesen Werten auf sich hat und wofür sie benötigt werden, haben wir eine kleine Entwarnung:
Sie müssen Vorträge nicht in allen Fällen eingeben.
lexoffice kennt die Abrechnungsfälle automatisch, in denen Vortragswerte gebraucht werden und fordert sie bei Ihnen an.
So, jetzt zurück zur Eingangsfrage: Vortragswerte?
Als wäre die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer nicht schon kompliziert genug, gelten für Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Prämie oder Bonus sogar noch besondere Berechnungsregeln.
lexoffice muss hier eine Jahresbetrachtung vornehmen und dabei alle im bisherigen Kalenderjahr abgerechneten Entgelte der einzelnen Mitarbeiter einbeziehen.
Wenn Sie mit Ihrer Firma im laufenden Jahr zu lexoffice gewechselt sind, klappt das natürlich nicht. Schließlich liegen alle Abrechnungen aus der Zeit vor lexoffice im ehemaligen Lohnprogramm bzw. beim Steuerberater. Daher ist es notwendig, die Vorträge einzutragen!
Wann und wo werden diese Vortragswerte eingegeben?
Sie erhalten für jeden Mitarbeiter, bei dem lexoffice Vortragswerte aufgrund von Einmalzahlungen (z.B. Prämie, Bonus, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) braucht, einen Hinweis und einen Link zur Vortragswerterfassung in der Abrechnung.
Wie erfolgt die Eingabe für das laufende Jahr?
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Vorträge zur Sozialversicherung anzugeben:
entweder zusammengefasst (Standard und i.d.R. für alle gesetzlich pflichtversicherten Mitarbeiter ausreichend) oder
detailliert (für freiwillig oder privat Krankenversicherte und andere Sonderfälle)
Zusammengefasste Eingabe:
Sie finden die Angabe zum Sozialversicherungsbrutto (SV-Brutto) und den dazugehörigen SV-Tagen im Lohnkonto. Leider gibt es keinen einheitlichen Aufbau von Lohnkonten - da darf jeder Softwarehersteller frei entscheiden. Daher haben wir hier beispielhaft das Lohnkonto aus DATEV als Hilfestellung abgebildet:
Im grün markierten Bereich werden die Bruttowerte der vier SV-Zweige: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und die jeweiligen SV-Tage ausgewiesen.
Wenn die Werte der Sozialversicherungszweige nicht übereinstimmen, müssen Sie eine detaillierte Eingabe vornehmen.
Detaillierte Eingabe:
In bestimmten Fällen weichen die Bruttowerte der SV-Zweige voneinander ab (z. B. bei privat Krankenversicherten). Dann müssen Sie die einzelnen Bruttowerte und die dazugehörigen SV-Tage einzeln eintragen. Setzen Sie dazu den Haken im Feld "Vorträge detailliert pro SV-Zweig eingeben" und übernehmen Sie die Angaben aus dem Lohnkonto.
Warum muss ich Werte für das Vorjahr eingeben?
In ganz besonderen Sonderfällen müssen Sie neben den fehlenden SV-Werten aus dem laufenden Jahr noch die Vorjahreswerte eingeben.
Dieser seltene Fall tritt ein, wenn Ihre ersten Abrechnungsmonate mit lexoffice im Januar, Februar oder März des laufenden Jahres liegen und Sie Ihren Mitarbeitern Sonderzahlungen (z.B. Prämien) gewähren. Dann kommt leider die sog. Märzklausel ins Spiel und die braucht die Vorjahreswerte. Leider!
Wie im Fall der fehlenden Vortragswerte für das laufende Jahr erhalten Sie auch hier einen Hinweis während der Abrechnung. Für jeden betroffenen Mitarbeiter gibt es dann einen Link zur Vortragswerterfassung.
Alle benötigten Angaben finden Sie im Lohnkonto Ihres bisherigen Lohnprogramms, bzw. in den Unterlagen Ihres Steuerberaters. Damit Sie die korrekten Werte für die Vorträge finden, haben wir beispielhaft das Lohnkonto aus DATEV als Hilfestellung abgebildet:
Auch bei Vorträgen für das Vorjahr besteht die Möglichkeit der zusammengefassten oder einer detaillierten Eingabe.
Stichwortsuche: Bonus, Prämie, Sonderzahlungen, Vortragswerte, Vorträge, Einmalzahlung,