Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
1. Einleitung:
Bestimmte Unternehmen müssen für neue Mitarbeiter:innen zusätzlich zur Anmeldung eine Sofortmeldung an die Krankenkasse abgeben.
2. Wer ist zu melden?
Sobald Ihr Unternehmen zu einer. Sofort-Meldepflichtigen Branche gehört, muss für alle Mitarbeiter bei Beginn der Beschäftigung eine Sofortmeldung abgegeben werden.
3. Betroffene Branchen:
Baugewerbe
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
Schaustellergewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Gebäudereinigungsgewerbe
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
Fleischwirtschaft
Prostitutionsgewerbe
Wach- und Sicherheitsgewerbe
4. Was ist zu melden?
Die Sofortmeldung enthält:
den Familien- und Vornamen
die Versicherungsnummer
und den Tag der Beschäftigungsaufnahme
Falls die Versicherungsnummer des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung unbekannt ist, müssen zusätzlich:
das Geburtsdatum
den Geburtsort mit ggf. dem Geburtsland
sowie die Anschrift gemeldet werden
5. Wann ist zu melden?
Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme ist die Sofortmeldung zu übermitteln.
Beispiel: Der Taxiunternehmer stellt den Fahrer F. am 05.09.2022 ein. Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme am 05.09.2022 ist eine Sofortmeldung abzugeben. Beginnt die Beschäftigung um 06:00 Uhr morgens, ist die Sofortmeldung bis spätestens 06:00 Uhr abzugeben.
6. Was müssen Sie tun?
Nichts - lexoffice übernimmt die Übermittlung der Sofortmeldungen für alle Mitarbeiter:innen ganz automatisch, und zwar umgehend, sobald Sie das Mitarbeiterprofil mit allen Angaben gespeichert haben. 🎉
Wichtig ist, dass eine Sofort-meldepflichtige Branche (Lohn → Firma→ Branche) ausgewählt ist und alle Daten in lexoffice vollständig angelegt sind.
Bitte achten Sie darauf, die Mitarbeiter:innen spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme in lexoffice anzulegen, damit die Sofortmeldung pünktlich verschickt wird.