Lastschriftverfahren für die Lohnsteuer einrichten

Hier erfahren Sie, wie Sie die Lohnsteuer direkt durch das Finanzamt abbuchen lassen und sich so einen weiteren Termin sparen können.

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Hintergrund

Je nachdem, ob Sie monatlich, quartalsweise oder jährlich Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden (und natürlich bezahlen), gelten unterschiedliche Termine für die Lohnsteueranmeldung und die Überweisung der Steuer selbst:

Die Lohnsteueranmeldung muss immer ungefähr am 10. des Folgemonats abgegeben sein und wenn man die Lohnsteuer überweist, hat man noch ein paar Tage Kulanzfrist.

Um die Termine nicht zu vergessen, gibt es mehrere Lösungsansätze. Für den Abgabetermin der Lohnsteueranmeldung haben Sie bereits eine Lösung gefunden: lexoffice Lohn & Gehalt. 😉

Damit auch die Lohnsteuer immer pünktlich auf dem Konto des Finanzamts ankommt, empfehlen wir Teilnahme am Lastschriftverfahren.

Einrichtung eines Lastschriftmandats

Das Finanzamt darf nur dann die Lohnsteuer (und nur um die geht es hier) einziehen, wenn Sie eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt haben. Man nennt diese Erlaubnis auch SEPA-Lastschriftmandat.

SEPA-Lastschriftmandat leider nur schriftlich möglich

Dem Finanzamt können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat ausschließlich schriftlich erteilen. Dies liegt daran, dass das Finanzamt uns leider keine Schnittstelle zur Erteilung eines elektronischen Lastschriftmandats zur Verfügung stellt. Ein papierloses SEPA-Lastschriftmandat, das Sie – wie bei den Krankenkassen – direkt über lexoffice Lohn & Gehalt erteilen können, ist derzeit noch nicht möglich.

Hinweise zum Ausfüllen

Wie nicht anders zu erwarten handelt es sich bei einem Lastschriftmandat um ein Formular. Die meisten Angaben sind schnell ausgefüllt:

  • Ihr zuständiges Finanzamt

  • Angaben zum Kontoinhaber (Name, Adresse)

  • Bankverbindung von der die Lohnsteuer abgebucht werden soll

  • Ihre Steuernummer

  • Steuerart für die das Lastschriftmandat gilt

Tipp: In den meisten Formularen können und sollten das Lastschriftmandat auf den Einzug der Lohnsteuer beschränken. Alle anderen Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer) laufen dann weiter wie bisher.

Möglichkeiten der Abgabe beim Finanzamt

In diesem Fall ist der Begriff  "Abgabe" fast wortwörtlich zu verstehen. Das ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Formular muss im Original an das Finanzamt geschickt werden.

Der Versand als E-Mail oder Fax (gibt es das noch?) ist leider nicht zulässig.

SEPA-Lastschriftmandat herunterladen

Zwar gibt es sehr viele Finanzämter in Deutschland, aber zum Glück  nur so viele Formulare, wie es Bundesländer gibt (16 😉). Wir haben jedes Formular für Sie verlinkt.

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