Hintergrund
Je nachdem, ob Sie monatlich, quartalsweise oder jährlich Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden (und natürlich bezahlen), gelten unterschiedliche Termine für die Lohnsteueranmeldung und die Überweisung der Steuer selbst:
Die Lohnsteueranmeldung muss immer ungefähr am 10. des Folgemonats abgegeben sein und wenn man die Lohnsteuer überweist, hat man noch ein paar Tage Kulanzfrist.
Um die Termine nicht zu vergessen, gibt es mehrere Lösungsansätze. Für den Abgabetermin der Lohnsteueranmeldung haben Sie bereits eine Lösung gefunden: lexoffice Lohn & Gehalt. 😉
Damit auch die Lohnsteuer immer pünktlich auf dem Konto des Finanzamts ankommt, empfehlen wir Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Einrichtung eines Lastschriftmandats
Das Finanzamt darf nur dann die Lohnsteuer (und nur um die geht es hier) einziehen, wenn Sie eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt haben. Man nennt diese Erlaubnis auch SEPA Lastschriftmandat.
Hinweise zum Ausfüllen
Wie nicht anders zu erwarten handelt es sich bei einem Lastschriftmandat um ein Formular. Die meisten Angaben sind schnell ausgefüllt:
Ihr zuständiges Finanzamt
Angaben zum Kontoinhaber (Name, Adresse)
Bankverbindung von der die Lohnsteuer abgebucht werden soll
Ihre Steuernummer
Steuerart für die das Lastschriftmandat gilt
Tipp: In den meisten Formularen können und sollten das Lastschriftmandat auf den Einzug der Lohnsteuer beschränken. Alle anderen Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer) laufen dann weiter wie bisher.
Möglichkeiten der Abgabe beim Finanzamt
In diesem Fall ist der Begriff "Abgabe" fast wortwörtlich zu verstehen. Das ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Formular muss im Original an das Finanzamt geschickt werden.
Der Versand als E-Mail oder Fax (gibt es das noch?) ist leider nicht zulässig.
SEPA Lastschriftmandat herunterladen
Zwar gibt es sehr viele Finanzämter in Deutschland, aber zum Glück nur so viele Formulare, wie es Bundesländer gibt (16 😉). Wir haben jedes Formular für Sie verlinkt.
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen