Allgemein gesprochen ist es so, dass Sie als Selbständiger (z.B. Einzelunternehmer, Freelancer) keine Lohnabrechnung brauchen. Schließlich dürfen Sie über den Unternehmensgewinn verfügen und können dort entsprechende Entnahmen realisieren.
Das Leben als Geschäftsführender Gesellschafter
Anders sieht es aus, wenn Sie sich als Firmeninhaber selber bei Ihrem Unternehmen anstellen. Dann treten Sie als geschäftsführender Gesellschafter ins Geschehen und dürfen sich eine entsprechende Vergütung zahlen.
Da liegt es nahe die Entgelthöhe großzügig zu gestalten, denn wie wir alle wissen, handelt es sich dabei um Betriebsausgaben und die mindern den Unternehmens-gewinn. Da lacht das Herz des Steueroptimierers.
Achtung: Finanzamt!
Doch Vorsicht - ein allzu üppiges Entgelt wird schnell als versteckte Gewinnausschüttung gewertet und entsprechend vom Finanzamt geahndet.
Gehen Sie die Entscheidung sich selber abzurechnen daher gut vorbereitet an und machen Sie einen guten Arbeitsvertrag, in dem die angemessenen Vergütung mit allen Extras (Sondervergütungen, geldwerte Vorteile durch Privatnutzung des Firmenwagens, etc.) dokumentiert sind.
Angemessene Vergütung?!
Wann ist ein Gehalt angemessen? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier wird mit geschäftsführenden Gesellschaftern in Ihrer Branche verglichen. Am besten Sie lassen sich von Vergütungsstudien bekannter Unternehmensberatungen inspirieren und sprechen im Zweifelsfall mit Ihrem Steuerberater.
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