MyDATEV Mandantenregistrierung

Für Nutzung von DATEV Buchungsdatenservice müssen Mandant:innen die "MyDATEV Mandantenregistrierung" durchlaufen.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

DATEV hat die Schnittstelle Buchungsdatenservice erweitert. Mandanten:innen, die den Buchungsdatenservice nutzen, müssen einmalig den Prozess MyDATEV Mandantenregistrierung durchlaufen.

Der große Vorteil der neuen Version ist, dass Ihre Steuerkanzlei in DATEV festlegen können, ob Sie als Mandant:in nur die Belege der Ein- und Ausgangsbelege (Rechnungsdatenservice 1.0, DATEV-Info-Dokument 1071255) oder Belege & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice, Info-Dokument 1008036) übertragen soll.

Sie als Mandanten:innen, die nach dem 01.10.2020 eingerichtet wurden, sind bereits für die neue Version freigeschaltet, hier müssen Sie nichts mehr machen. Für die übrigen Mandanten:innen durchlaufen Sie bitte die MyDATEV Mandantenregistrierung bei DATEV.

Das sollte Ihre Steuerkanzlei jetzt tun!

Ausführliche Informationen zur MyDATEV Mandantenregistrierung finden Sie bei DATEV:

Bei der Einrichtung unterstützt Sie das DATEV-Onboarding-Prozess-Team:

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