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Voraussetzung für die DATEV Schnittstelle: Die MyDATEV Mandantenregistrierung
Voraussetzung für die DATEV Schnittstelle: Die MyDATEV Mandantenregistrierung

Für die Nutzung der DATEV Datenservices müssen Sie die "MyDATEV Mandantenregistrierung" durchlaufen.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn Sie bzw. Ihre Steuerkanzlei den Rechnungsdatenservice oder den Buchungsdatenservice nutzen möchten, müssen Sie einmalig in DATEV den Prozess MyDATEV Mandantenregistrierung durchlaufen. Dies ist eine Anleitung für Ihre Steuerkanzlei.

Der große Vorteil der DATEV Schnittstellen ist, dass Ihre Steuerkanzlei in DATEV festlegen kann, ob Sie als Mandant:in ausschließlich die Ein- und Ausgangsbelege übertragen sollen (Rechnungsdatenservice 1.0, DATEV-Info-Dokument 1071255) oder die Belege & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice, Info-Dokument 1008036).

MyDATEV Mandantenregistrierung durchlaufen und trotzdem kommt ein Fehler bei der Übertragung: früher ging es

Dann testen Sie bitte, ob Sie bei der Verbindung den korrekten Dienst ausgewählt haben. Haben Sie in der Vergangenheit den Rechnungsdatenservice genutzt, dann müssen Sie bei der Auswahl im Export diesen Service wieder in der Dialogbox nutzen. Evtl. wird ein zweiter Service angeboten, für den Sie keine Rechte haben und dieser wurde versehentlich gewählt.

Falls das nichts bringt, dann sollte Ihre Steuerkanzlei Ihnen über die MyDATEV Mandantenregistrierung den Service erneut buchen.

Das sollte Ihre Steuerkanzlei jetzt tun!

Ausführliche Informationen zur MyDATEV Mandantenregistrierung finden Sie bei DATEV:

Fehlende Berechtigung in DATEV

Bei der Einrichtung unterstützt Sie das DATEV-Onboarding-Prozess-Team:

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