MyDATEV Mandantenregistrierung

Für Nutzung von DATEV Buchungsdatenservice müssen Mandant:innen die "MyDATEV Mandantenregistrierung" durchlaufen.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

DATEV hat die Schnittstelle Buchungsdatenservice erweitert. Mandanten:innen, die den Buchungsdatenservice nutzen, müssen einmalig den Prozess MyDATEV Mandantenregistrierung durchlaufen. Dies ist eine Anleitung für Ihre Steuerkanzlei.

Der große Vorteil der neuen Version ist, dass Ihre Steuerkanzlei in DATEV festlegen können, ob Sie als Mandant:in nur die Belege der Ein- und Ausgangsbelege (Rechnungsdatenservice 1.0, DATEV-Info-Dokument 1071255) oder Belege & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice, Info-Dokument 1008036) übertragen soll.

Sie als Mandanten:innen, die nach dem 01.10.2020 eingerichtet wurden, sind bereits für die neue Version freigeschaltet, hier müssen Sie nichts mehr machen. Für die übrigen Mandanten:innen durchlaufen Sie bitte die MyDATEV Mandantenregistrierung bei DATEV.

MyDATEV Mandantenregistrierung durchlaufen und trotzdem kommt ein Fehler bei der Übertragung: früher ging es

Dann testen Sie bitte, ob Sie bei der Verbindung den korrekten Dienst ausgewählt haben. Haben Sie in der Vergangenheit Rechnungsdatenservice genutzt, dann müssen Sie bei der Auswahl im Export diesen Service wieder in der Dialogbox nutzen. Evt. wird ein zweiter Service angeboten, für den Sie keine Rechte haben und dieser wurde versehentlich gewählt.

Falls das nichts bringt, dann sollte Ihre Steuerkanzlei Ihnen über die MyDATEV Mandantenregistrierung den Service erneut buchen.

Das sollte Ihre Steuerkanzlei jetzt tun!

Ausführliche Informationen zur MyDATEV Mandantenregistrierung finden Sie bei DATEV:

Fehlende Berechtigung in DATEV

Bei der Einrichtung unterstützt Sie das DATEV-Onboarding-Prozess-Team:

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