DATEV hat die Schnittstelle Buchungsdatenservice erweitert. Mandanten, die den Buchungsdatenservice nutzen, müssen einmalig den Prozess MyDATEV Mandantenregistrierung durchlaufen.
Der große Vorteil der neuen Version ist, dass Sie als Steuerkanzlei in DATEV festlegen können, ob Ihr*e Mandant*in nur die Belege der Ein- und Ausgangsbelege (Rechnungsdatenservice 1.0, DATEV-Info-Dokument 1071255) oder Belege & Buchungsstapel (Buchungsdatenservice, Info-Dokument 1008036) übertragen soll.
Mandanten, die nach dem 01.10.2020 eingerichtet wurden, sind bereits für die neue Version freigeschaltet, hier müssen Sie nichts mehr machen. Für die übrigen Mandanten durchlaufen Sie bitte die MyDATEV Mandantenregistrierung bei DATEV.
Das sollten Steuerkanzleien jetzt tun!
Ausführliche Informationen zur MyDATEV Mandantenregistrierung finden Sie bei DATEV:
Bei der Einrichtung unterstützt Sie das DATEV-Onboarding-Prozess-Team: