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Wie rechne ich ein (Elektro-) Firmen-Rad mit einer Entgeltumwandlung ab?
Wie rechne ich ein (Elektro-) Firmen-Rad mit einer Entgeltumwandlung ab?

Wir erklären, wie Sie ein (Elektro-) Firmen-Rad für Ihre Mitarbeiter:innen mit einer Entgeltumwandlung (Fahrrad Leasing) abrechnen können.

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Verfasst von Felix Müller
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsübersicht

1. Warum sich ein Firmen-Rad lohnt

Wenn Sie ihren Mitarbeiter:innen ein (Elektro-) Firmen-Rad für den Berufsweg, sowie für den Privatgebrauch überlassen möchten, dann hat das direkt mehrere Vorteile:

Die Bewegung auf dem Rad hält fit, der Verkehr in der Rush-Hour kann flink umfahren werden und Sie tun der Umwelt etwas Gutes. Zudem haben Sie und Ihre Angestellten auch einen finanziellen Vorteil.

2. Was kann mit lexoffice abgerechnet werden?

Es gibt verschiedene Modelle der Abrechnung eines Firmen-Rads.

lexoffice Lohn & Gehalt unterstützt derzeit nur die Abrechnung eines Firmen-Rads ab 2021 mit Entgeltumwandlung nach dem Leasing-Modell.

Bei dieser gängigen Form schließen Sie als Arbeitgeber:in mit einem Anbieter, der die gesamte Leasing-Abwicklung betreut, einen Rahmenvertrag mit einer festen Laufzeit von zumeist drei Jahren ab. Zeitgleich schließen Sie mit dem Arbeitnehmer für diese Dauer einen Überlassungsvertrag hinsichtlich des Fahrrads ab, welcher auch eine private Nutzung zulässt.

Danach wird mit dem Eigenanteil das Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um die Leasingrate für das Fahrrad heruntergesetzt.

Durch diesen Verzicht verringert sich das Bruttoentgelt und Sie haben als Arbeitgeber:in steuerliche Vorteile, da Sie weniger Gehalt bezahlen. Für ihre Mitarbeitenden entsteht durch die private Nutzung ein geldwerter Vorteil, der sich ebenfalls steuerlich günstig auswirkt. So haben alle Beteiligten etwas davon.

Andere Abrechnungsformen eines Firmen-Rads, bspw. das Firmen-Rad als Gehaltsextra, wird aktuell noch nicht unterstützt.

3. Wie wird das Firmen-Rad genau verrechnet?

Wenn einem Arbeitnehmer das Firmen-Rad ab dem Jahr 2021 überlassen wird, dann berechnet sich der geldwerte Vorteil, der versteuert werden muss, aus einem Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) samt des Zubehörs.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die unverbindliche Preisempfehlung dem vom Hersteller, Importeur oder Großhändler empfohlenen Weiterverkaufspreis entspricht und nicht dem tatsächlichen Kaufpreis, welcher ggf. Rabatte beinhaltet.

Beispiel

Rahmenbedingungen:

  • Abrechnungsjahr 2021

  • Fahrrad ab 2021 überlassen

  • UVP des Fahrrads: 1.789,00 €

  • Zubehör: 54,99 €

  • Eigenanteil 25,00 €

Der geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:

1.789,00 € + 54,99 € = 1.834,99 €

Ein Viertel von 1.834,99 € sind 458,75 €

458,75 € wird nun abgerundet auf volle 100 €. Damit kommen wir auf 400 €.

1% von 400 € = 4,00 €

In der Lohnabrechnung wird das Rad so verrechnet:

Gehalt 3.000,00€

Firmen-Rad Eigenanteil -25,00€

Firmen-Rad geldwerter Vorteil 4,00€

Gesamtbrutto 2.979,00€

4. Wie erfasse ich ein Firmen-Rad in lexoffice Lohn & Gehalt?

  1. Klicken Sie im Menü auf "Abrechnung".

  2. Wählen Sie den Schritt 2 "Stunden & Entgelte".

  3. Suchen Sie aus der Liste der Mitarbeiter:innen heraus, wem Sie ein Firmen-Rad als Entgelt hinzufügen möchten.

  4. Wählen Sie im entsprechenden Abschnitt "Entgelt hinzufügen".

  5. Suchen Sie nach dem Entgelt "Firmen-Fahrrad" und wählen Sie dieses Entgelt per Klick aus.

Gehalt 3.000,00€

Firmen-Rad Eigenanteil -25,00€

Firmen-Rad geldwerter Vorteil 4,00€

Gesamtbrutto 2.979,00€

In der Eingabemaske können Sie nun alle Angaben eintragen.

Ein paar Hinweise noch an dieser Stelle:

  1. Das Feld "Bezeichnung des Firmen-Fahrrads" wird lediglich für die Anzeige des Abrechnungsassistenten in lexoffice verwendet. Sie können hier eine für Sie sprechende Bezeichnung wählen.

  2. Der Nutzungsbeginn kann von Ihnen nur auf den aktuellen Abrechnungsmonat gesetzt werden. Rückdatierungen, sowie Korrekturen übernimmt gerne unser Support für Sie. Schreiben Sie uns ganz einfach.

  3. Unter "Marke & Modell" können Sie nach einem Elektro-Fahrradmodell suchen. Wenn Sie das entsprechende Modell nicht finden, können Sie auch nach "Sonstiges" suchen und "Sonstiges Elektrofahrrad" oder "Pedelec" auswählen.

  4. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird automatisch befüllt, wenn Sie ein vorgeschlagenes Modell auswählen. Sie können die UVP aber auch selbst eintragen oder überschreiben.

  5. Hinterlegen Sie hier bitte den Gesamtpreis des Zubehörs

  6. Abschließend den monatlichen Eigenanteil des Arbeitnehmers erfassen. Bei unserer Methode geht nach der Laufzeit das Fahrrad in den Besitz des Arbeitnehmers über, daher wird auch der Eigenanteil für den Mitarbeiter benötigt.

Nachdem Sie alle Angaben vollständig eingetragen haben, fügen Sie das Fahrrad mit einem Klick auf "Hinzufügen" den Entgelten für Ihre:n Mitarbeiter:in hinzu.

Bitte beachten Sie, dass Korrekturen ab der ersten Abrechnung eines Firmen-Rads nur über unseren Support vorgenommen werden können.

5. Abrechnung von S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h)

Da S-Pedelecs besonders schnell sind, werden Sie den kennzeichnungspflichtigen Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Sie werden daher auch anders besteuert. Wenn Sie ein S-Pedelec als Entgelt abrechnen möchten, nutzen Sie daher bitte die Entgeltart "Firmen-PKW".

Tags: Firmenrad, Jobrad, Job-Rad, Firmenfahrrad, Dienstrad, Dienstfahrrad, Bike, E-Bike

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