Was ist ein P-Konto?
Als Kontoinhaber (als Einzelperson) haben Sie gegenüber Ihrer Bank (in diesem Fall der Solarisbank) das Recht, dass Ihr Geschäftskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Das Konto behält die gleichen Funktionen, lediglich eine Zusatzfunktion wird hinzugefügt, damit Sie bei Kontopfändung einen Schutz haben. Ein Grundbetrag bleibt auf Ihrem Konto dabei für Sie verfügbar.
Was müssen Sie beim P-Konto beachten?
Nur ein P-Konto pro Person zulässig
P-Konto wird bei der Schufa hinterlegt
"Vorsorgliche" Umwandlung in P-Konto (Personen ohne Zahlungsprobleme oder Schulden mit drohender Kontopfändung) ist nicht sinnvoll
Umwandlung in ein P-Konto
Um Ihr Geschäftskonto in ein P-Konto umzuwandeln laden Sie bitte das unten stehende Formular herunter und füllen es mit Ihren Angaben aus:
Ihren Vor- und Nachnamen
Ihre Kontonummer
An das Kreditinstitut: Solaris SE, Cuvrystraße 53, 10997 Berlin
Das Formular senden Sie bitte per E-Mail an banking@lexware.de an uns. Beachten Sie bitte, dass diese Mailadresse nur für den Upload genutzt werden kann, nicht für Supportanfragen. Wir informieren Sie dann über die erfolgreiche Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto.
Wo finde ich meine Pfändungsfreigrenze?
Sobald Ihr Konto in ein P-Konto umgewandelt wurde finden Sie ihre Pfändungsfreigrenze in der Geschäftskonto Verwaltung:
Sie brauchen mehr Infos? Bei der Verbraucherzentrale gibt es mehr Informationen zum P-Konto.
Sollten Sie Fragen rund um das Lexware Geschäftskonto haben, zögern Sie bitte nicht, unseren Banking-Support zu kontaktieren.