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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Fristen, Status und Rückmeldungen der Krankenkassen auf Ihre eAU Anfrage
Fristen, Status und Rückmeldungen der Krankenkassen auf Ihre eAU Anfrage

In welchem Status können sich eAU Anfrage befinden und was melden Ihnen die Krankenkassen zurück?

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Verfasst von Felix Müller
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsverzeichnis


1. Fristen - Zu welchem Zeitpunkt wird eine eAU Anfrage versendet?

Damit eine eAU Anfrage von lexoffice versendet wird, gibt es gewisse Wartezeiten, die zuvor verstrichen sein müssen.

lexoffice berechnet den frühestmöglichen Anfragezeitpunkt wie folgt:

Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit

+ 1 Tag Wartezeit Arzt

+ 1 Tag Wartezeit lexoffice

+ individuelle Vorlagefrist

Beispiel 1 - Mitarbeiter:in muss ab dem 4. Kranktag eine Bescheinigung vorlegen

  • AU-Beginn lt. Arzt: 05.07.2022 (Dieses Datum tragen Sie in lexoffice in die Abwesenheit ein)

  • Frühester Abruf durch lexoffice: 11.07.2022

Beispiel 2 - Mitarbeiter:in muss ab dem 1. Kranktag (sofort) eine Bescheinigung vorlegen

  • AU-Beginn lt. Arzt: 05.07.2022

  • Frühester Abruf durch lexoffice: 07.07.2022

Beispiel 3 - Mitarbeiter:in muss ab dem 2. Kranktag eine Bescheinigung vorlegen

  • AU-Beginn lt. Arzt: 05.07.2022

  • Frühester Abruf durch lexoffice: 08.07.2022


2. Status und Rückmeldungen

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht an Status-Meldungen Ihrer eAU Anfrage und deren Bedeutungen.

Der Status wird im Abrechnungsassistent in Schritt 1 an der jeweiligen Abwesenheit angezeigt.


2.1 eAU in Prüfung

  • Die eAU-Anfrage wurde versendet. Es liegt keinerlei Antwort vor.

  • Die eAU-Anfrage wird geparkt, weil der angefragte Zeitraum in der Zukunft liegt.


2.2 eAU liegt vor

Die Krankenkasse hat eine eAU zurückgeschickt, deren Beginn höchstens 3 Tage von der erfassten Fehlzeit abweicht.


2.3 eAU unvollständig, wird geprüft

Die Krankenkasse hat einen Teil der Abwesenheit bestätigt. Für den restlichen Zeitraum erfolgt noch eine weitere eAU Anfrage.


2.4 eAU teilweise bestätigt

Die Krankenkasse hat eine eAU zurückgeschickt, deren Beginn oder Ende deutlich (3+ Tage) von der erfassten Fehlzeit abweicht. Für den restlichen Zeitraum gibt es keine eAU.


2.5 eAU liegt nicht vor

  • Die Krankenkasse ist nicht zuständig.

  • Der Krankenkasse liegt (noch) keine eAU im angefragten Zeitraum vor. Dabei handelt es sich um eine Zwischenmeldung. Mehr dazu weiter unten.


2.6 Zwischenmeldungen

Mit einer sogenannten Zwischenmeldung will die Krankenkasse sagen, dass ihr für die Krankheit, die Sie in lexoffice erfasst haben, aktuell keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Das kann verschiedene Ursachen haben:

  • technische Probleme in der Arztpraxis

  • technische Probleme bei der Krankenkasse

  • der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin hat die Krankheit nicht von einem Vertrags-, bzw. Kassenarzt feststellen lassen (gleiches gilt für einen stationären Krankenhausaufenthalt)

Die Zwischenmeldung sehen Sie entweder direkt in der Abrechnung unter Schritt 1 "Abwesenheiten" oder als Nachricht/Meldung (klicken Sie auf den Briefumschlag oben in der schwarzen Leiste).


3. Problemlösung

Technische Probleme bei Arztpraxen und Krankenkassen können Sie natürlich nicht lösen.

Für derartige Fälle haben sich die Krankenkassen eine Wartefrist von 14 Tagen eingeräumt. Diese beginnt sobald die Zwischennachricht bei Ihnen eingegangen ist. Innerhalb dieser Zeit sendet Ihnen die Kasse selbstständig die eAU zu, sobald sie dort eingeht.

Haben Sie auch nach 14 Tagen keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, könnte es sein, dass der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin nicht bei einem Kassen-, bzw. Vertragsarzt gewesen ist.

❗️Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit der Krankenkasse des betroffenen Mitarbeiters in Verbindung, um weitere Schritte abzusprechen.


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