Wenn sich die Beschäftigungsart einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters ändert, müssen Sie das Beschäftigungsverhältnis nicht beenden. Im Gegenteil, mit wenigen Klicks können Sie die Änderung ganz einfach in lexoffice Lohn & Gehalt vornehmen.

Wie das geht, erfahren Sie in diesem Video.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?