Arbeitgeberkonten

Erfahren Sie in diesem Artikel, was sogenannte Arbeitgeberkonten sind und wie lexoffice diese ganz automatisch für Sie eröffnet.

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Verfasst von Osman Kivrak
Vor über einer Woche aktualisiert

Was ist ein Arbeitgeberkonto?

Über ein Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse, oft auch Beitragskonto genannt, werden nicht nur die Krankenkassenbeiträge, sondern sämtliche Sozialversicherungsbeiträge eingezogen. Auf Arbeitgeberkonten bei den Krankenkassen fließen also alle Beiträge, Umlagen und sonstigen Zahlungen.


Wie eröffne ich ein Arbeitgeberkonto?

Früher musste dazu bei jeder einzelnen Krankenkasse ein Formular ausgefüllt, unterschrieben und per Post versendet werden. Dies war sehr umständlich und hat regelmäßig zu Problemen geführt. Jetzt erledigt lexoffice dies ganz automatisch für Sie, sobald über https://app.lexoffice.de/payroll/employee.html ein:e neue:r Mitarbeiter:in hinzugefügt wurde. Die Prüfung und Einrichtung eines Arbeitgeberkontos geschieht im Hintergrund – Sie müssen selbst nicht aktiv werden.

Beim Hinzufügen neuer Mitarbeiter in lexoffice wird bei der Krankenkasse – soweit noch nicht vorhanden – automatisch ein Arbeitgeberkonto eröffnet.

Zahlungsart für Arbeitgeberkonten einstellen

Sie können die Zahlungsart für jedes Arbeitgeberkonten individuell einstellen. Ab sofort ist es auch möglich, jeder einzelnen Krankenkasse ein elektronisches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen – ganz ohne umständlichen Papierkram! Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.


Was sind Umlageverfahren?

Die Krankenkassen führen zwei Umlageverfahren (U1 und U2) durch, um finanzielle Belastungen eines Betriebes bei Ausfällen von Mitarbeiter:innen abzufedern. U1 bezieht sich auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, U2 auf das Umlageverfahren bei Mutterschaft. Beide Verfahren sind Pflichtversicherungen und die Zahlungen erfolgen über das Arbeitgeberkonto. Die allgemeine Umlageeinstellung können Sie im Firmenformular unter https://app.lexoffice.de/payroll/app/organization/ festlegen. Standardmäßig sind dort beide Umlageverfahren ausgewählt, also “Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz (Standard)". Ändern Sie diese Einstellung nur in Ausnahmefällen – und auch dann nur nach Rücksprache mit Ihrem:Ihrer Steuerberater:in oder einer Krankenkasse.

Im Firmenformular wird die allgemeine Umlageeinstellung für Ihre Firma festgelegt. Standardmäßig sind dort beide Umlageverfahren ausgewählt, also “Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz (Standard)".


Was ist der Erstattungs-/Umlagesatz?

Beim Umlageverfahren U2 (Mutterschaft) beträgt der Erstattungssatz immer 100%. Das heißt, die Krankenkasse der Arbeitnehmerin erstattet grundsätzlich 100 % der Entgeltfortzahlung. Für diese Leistung muss der:die Arbeitgeber:in einen gewissen Beitrag zahlen, der sich nach dem sogenannten Umlagesatz richtet.

Beim Umlageverfahren U1 (Krankheit) dagegen haben Sie in der Regel die Wahl: Denn neben einem Standard-Erstattungssatz gibt es in der Regel sowohl einen ermäßigten Erstattungssatz sowie einen erhöhten Erstattungssatz. Weitere Informationen zu diesem Thema und wie Sie den Erstattungs-/Umlagesatz ändern können, haben wir in einem separaten Support-Artikel für Sie zusammengetragen.

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