Ändert Sich bei Ihnen zum Jahreswechsel der Meldezeitraum der Lohnsteuer? Dann passen Sie dies in Lexware Office Lohn & Gehalt an. Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten sollten.
Woher weiß ich, dass sich mein Melderhythmus verändert?
Der Meldezeitraum der Lohnsteuer wird vom Finanzamt in der Regel zu Beginn des Jahres festgelegt. Dieser ergibt sich aus der Höhe der Lohnsteuer, die im Vorjahr abgeführt wurde.
💡 Ihr Finanzamt teilt Ihnen schriftlich mit, in welchen Abständen Sie die Lohnsteuer melden und bezahlen müssen. Falls Sie unsicher sind, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Finanzamt, bevor Sie den Januar abrechnen.
Was ist vor der Januar 2025 Abrechnung zu tun?
Führen Sie bitte folgende Schritte vor der Januar 2025 Abrechnung durch, um sicherzugehen, dass Sie mit dem richtigen Intervall melden.
👉 Änderungen im laufenden Jahr 2025 sind nur über den Lexware Support möglich und können immer nur für den aktuellen Monat, niemals rückwirkend erfolgen.
✔️ Vergleichen Sie den Meldezeitraum für die Lohnsteuer
in Lexware Office Lohn & Gehalt mit den Angaben Ihres Finanzamtes.
Firma > Bereich Finanzamt
Sollte Sie noch kein Schreiben erhalten haben, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Finanzamt, welcher Meldezeitraum in 2025 für Sie korrekt ist.
✔️ Hat Sich Ihr Meldezeitraum für 2025 verändert? Dann passen Sie die Einstellungen in Lexware Office an.
Wie passe ich die Einstellungen in Lexware Office Lohn & Gehalt an?
Sie können die Anpassung Ihres Meldezeitraum für die Lohnsteuer 2025 in Lexware Office im Abrechnungsmonat Januar 2025 vornehmen.
So geht's:
Klicken Sie auf "Firma".
Ändern Sie im Bereich "Finanzamt" die Einstellung zum Meldezeitraum.
Klicken Sie auf "Speichern".