Inhaltsverzeichnis:


1. Allgemeines

Neben grundlegenden Angaben zur Firmenbezeichnung und der Anschrift des Unternehmens müssen Sie folgende Angaben vor der ersten Abrechnung ergänzen:

  • Rechtsform (z. B. GmbH, GbR, UG (haftungsbeschränkt), Freiberufler usw.)

  • Branche

  • Name und Kontaktdaten der Person, die die Lohnabrechnung durchführt

  • Bankverbindung für Lohnzahlungen und Erstattungen durch die Krankenkassen

  • Steuernummer für die Lohnsteuer und Anmeldezeitraum

  • Betriebsnummer und Basisregelungen für Ihre Krankenkasse(n)

Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Firmendaten in lexoffice ausschließlich für den laufenden Monat eingetragen werden können. Überprüfen Sie Ihre Angaben daher sorgfältig, um ggf. händisch durch Sie vorzunehmende Korrekturen über ELSTER/sv-net zu vermeiden!


2. Finanzamt

2a. Steuernummer

Hier ist die Steuernummer für die Lohnsteuer zu hinterlegen. Diese Steuernummer kann von der Steuernummer für die Vorsteueranmeldung / Umsatzsteuer abweichen. Kontaktieren Sie Ihr Finanzamt, um sich bei Fragen rückzuversichern.

2b. Anmeldezeitraum der Lohnsteuer

Der Meldezeitraum der Lohnsteuer ergibt sich aus der Lohnsteuer, die im Vorjahr abgeführt wurde. Ihr Finanzamt legt diesen fest und teilt Ihnen mit, in welchen Abständen Sie die Lohnsteuer melden und bezahlen müssen. Falls Sie unsicher sind, kontaktieren Sie das Finanzamt.

Achtung: Nach Ihrer ersten Lohnabrechnung mit lexoffice dürfen Sie den Anmeldezeitraum der Lohnsteuer ausschließlich im Januar eines Jahres ändern. Änderungen im laufenden Jahr sind nur über den Support möglich.

Hier gelangen Sie zu Ihren Firmendaten:


3. Sozialversicherung

3a. Betriebsnummer

Mit der Betriebsnummer identifizieren Sie Ihr Unternehmen in den Meldeverfahren der Sozialversicherung (Beitragsnachweise, Krankenkassenmeldungen, Meldungen an die Berufsgenossenschaft). Falls Sie schon vor dem Wechsel zu lexoffice Löhne abgerechnet haben, können Sie die Betriebsnummer aus bestehenden Unterlagen ablesen, z. B. den Beitragsnachweisen.

Sie haben noch keine Betriebsnummer? Bei der Arbeitsagentur können Sie die Betriebsnummer online beantragen.

3b. Umlageeinstellung

Unternehmen, die im vergangenen Jahr weniger als 30 Vollzeitkräfte abgerechnet haben, sind verpflichtet, an der Arbeitgeberversicherung U1 teilzunehmen. lexoffice verwendet "Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz (Standard)" als Standardvorgabe.

Ändern Sie diese Auswahl nur nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder einer Krankenkasse auf "Nur Mutterschutz". 

3c. Standard-Wahltarif

Der Wahltarif bezieht sich auf die Arbeitgeberversicherung U1. Sie dürfen mit den Krankenkassen Ihrer Arbeitnehmer:innen eigene Konditionen vereinbaren. So bieten die meisten Krankenkassen abweichend von der Standardregelung an, eine höhere oder niedrigere Beitragserstattung zu vereinbaren.

Ändern Sie diese Angabe nur dann, wenn Sie sicher wissen, dass individuelle Regelungen mit Krankenkassen getroffen wurden. Sie können die Beitragserstattung auch nach der Vervollständigung Ihrer Firmendaten in der Krankenkassenübersicht hinterlegen.


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