Eine Lohnsteuer-Anmeldung (LStA) ist grundsätzlich im vorgegebenen Meldezeitraum einmalig an das Finanzamt zu übermitteln. Teil - bzw. Mehrfachmeldungen je Meldezeitraum sind vom Finanzamt dabei explizit ausgeschlossen.
Sofern Sie als Quartals- oder Jahresmelder unterjährig (also Abrechnungsstart zwischen Februar und Dezember) vom Steuerberater oder einem anderen Anbieter zu Lexware Office Lohn & Gehalt wechseln, können Lohnsteuerwerte aus zwei unterschiedlichen Quellen vorliegen, die in eine Lohnsteuer-Anmeldung zusammengefasst werden müssen.
Bei dieser Herausforderung möchten wir Sie in diesem Artikel gerne unterstützen.
Zu Beginn möchten wir Ihnen erklären, wie Lexware Office die Werte für eine Lohnsteuer-Anmeldung ermittelt:
Lexware Office prüft in jedem Abrechnungsmonat, welchen Meldezeitraum der Lohnsteuer Sie im Bereich Lohn → FIRMA hinterlegt haben
Anhand dieser Angabe entscheidet Lexware Office, ob für diesen Abrechnungsmonat eine LStA an das Finanzamt gesendet werden muss und ob ggf. Werte aus Vormonaten kumuliert mit eingerechnet werden müssen
Lexware Office kann für die LStA jedoch ausschließlich Lohnsteuerwerte miteinbeziehen, die auch bei Lexware Office Lohn & Gehalt abgerechnet wurden
Beispiel:
Ihr Unternehmen hat bisher beim Steuerberater abgerechnet und Sie wechseln im Abrechnungsmonat Februar zu Lexware Office Lohn & Gehalt. Die LStA muss quartalsweise erfolgen. Die Meldung des 1. Quartals muss die Monate Januar - März beinhalten.
Dies bedeutet konkret, dass die Lohnsteuerwerte für Januar beim Steuerberater liegen und ab Februar bei Lexware Office. Die automatisch generierte Lohnsteuer-Anmeldung von Lexware Office ist daher unvollständig, da der Januar fehlt. Eine LStA für das 1. Quartal vom Steuerberater würde abgelehnt werden, da Teilmeldungen vom Finanzamt nicht akzeptiert werden.
Lösungsweg:
Ermitteln Sie die Beträge für die Lohnsteuer, die Kirchensteuer (je Konfession) und den Solidaritätszuschlag für den vorgesehenen Meldezeitraum, die außerhalb von Lexware Office Lohn & Gehalt abgerechnet wurden.
Tipp: verwenden Sie bspw. das letzte Lohnjournal aus dem vorherigen Lohnprogramm oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Laden Sie sich in Lexware Office das Dokument "Lohnsteueranmeldung" des betroffenen Meldezeitraums (im Beispiel wäre es März) aus den Arbeitgeber-Dokumenten herunter.
Summieren Sie die jeweiligen Beträge aus beiden Dokumenten (Lohnsteuer, die Kirchensteuer (je Konfession) und den Solidaritätszuschlag).
Loggen sich in das ELSTER Portal ein und geben eine neue LStA für den vollständigen Meldezeitraum ab. Das Finanzamt sollte nur die zuletzt abgebene LStA berücksichtigen.
Drucken Sie die manuelle LStA über ELSTER aus und legen diese für eine etwaige Prüfung in Ihren Unterlagen ab.
#Vortragswerte Lohnsteuer-Anmeldung, Lohnsteueranmeldung unterjährig