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⭐ Homeoffice-Pauschale richtig berücksichtigen

Was bedeutet die Pauschale und wie mache ich sie geltend?

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Verfasst von Mara
Vor über einem Monat aktualisiert

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nicht im Büro, sondern im Homeoffice ausüben, können Sie dies steuerlich in Form einer Pauschale geltend machen. Wie das funktioniert, welche Voraussetzungen es gibt und wie Sie richtig buchen, erfahren Sie hier:


Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Seit 2023 wird die Homeoffice-Pauschale offiziell als Tagespauschale bezeichnet, umgangssprachlich wird jedoch nach wie vor häufig der Begriff "Homeoffice-Pauschale" verwendet.

💡 Pro Arbeitstag in den heimischen vier Wänden dürfen sechs Euro geltend gemacht werden, und zwar bis zu 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 Arbeitstagen (210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro).

Die erhöhte Homeoffice-Pauschale von sechs Euro kann erstmals mit der Steuererklärung für das Jahr 2023 geltend gemacht werden.


Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale

  • Mehr als 50% der Arbeitszeit im Homeoffice.

  • Unabhängig davon, ob im Arbeitszimmer oder anderem Raum (z.B. Esszimmertisch) gearbeitet wird.

  • Pauschale auch für Auswärtstätigkeiten möglich, solange keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird.

  • Abzug auch für Tage, an denen zusätzlich in der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet wird, wenn kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist.

  • Dokumentation der Homeoffice-Tage und glaubhafte Nachweise für das Finanzamt erforderlich.

  • Nur einmal pro Kalendertag abziehbar, auch bei mehreren Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung.

💡 Die Tages- bzw. Home-Office-Pauschale deckt nicht die Kosten für Arbeitsmittel (wie z.B. Computer, Schreibtisch). Diese können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden


Homeoffice-Pauschale richtig erfassen

Die Erfassung der Homeoffice-Pauschale wird in Lexware Office nicht direkt abgebildet. Bitte gehen Sie daher, für das Jahr 2023, wie folgt vor:

  1. In den Erläuterungen zu Zeile 63 der Anlage EÜR finden Sie die genauen Anforderungen und Berechnungen für die Home-Office-Pauschale.

  2. Home-Office-Pauschale eintragen:
    Tragen Sie die Home-Office-Pauschale in der Position 172 der Anlage EÜR ein.

    • Betrag: Geben Sie 6 EUR pro begünstigtem Arbeitstag an.

    • Maximalbetrag: Achten Sie darauf, dass der Gesamtbetrag nicht 1.260 EUR (für maximal 210 Tage im Homeoffice) überschreitet.

  3. Nicht abziehbare Kosten erfassen:
    Auch nicht abziehbare Kosten (z.B. für andere Arbeitsmittel) müssen Sie in Position 162 der Anlage EÜR angeben.

  4. Manuelle Ergänzung:
    Dies können Sie außerhalb von uns, z.B. über unseren Partner smartsteuer vornehmen.

In 2024 gibt es eine eigene EÜR-Anlagen-Position für die Tagespauschale.
Die Pauschale können Sie dann in Zeile 66 (Positionen 163) eintragen.

Häusliches Arbeitszimmer erfassen

Wollen Sie neben der Tagespauschale Ihr häusliches Arbeitszimmer erfassen? In unserem Wissensartikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema:


Stichworte: Home-Office-Pauschale, Home-Office, pauschal

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