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Wie erfasse ich die Kosten für ein Arbeitszimmer?
Wie erfasse ich die Kosten für ein Arbeitszimmer?

Wohin gehören die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer?

Diana K. avatar
Verfasst von Diana K.
Vor über 4 Monaten aktualisiert

🏠 Grundsätzlich sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht abziehbar.

Dies gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Ob und welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können erfahren Sie hier:

Wie erfasse ich diese Kosten in Lexware Office?

Diese Kosten können in Lexware Office nicht dargestellt werden.

Wir empfehlen in diesem Fall diese zwei Möglichkeiten:

ELSTER ✍️:

Die Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, können Sie manuell in der Anlage EÜR in der Position 172 "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbar)" bzw. in der Position 162 "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbar)" erfassen.

smartsteuer💻:

Gehen Sie dazu in Lexware Office zum Menüpunkt Buchhaltung und dort in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wählen Sie dann die Amtliche EÜR und übergeben Sie die Formularwerte an unseren Partner smartsteuer.

Dort können Sie die Werte in den oben genannten Positionen ergänzen.

💡 Ab 2024 kann anstelle der tatsächlichen Aufwendungen pauschal ein Betrag von 1.260 € (Jahrespauschale) für das Wirtschaftsjahr abgezogen werden. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitszimmer nicht den Tätigkeitsmittelpunkt bildet, muss der Betrag von 1.260 € um ein Zwölftel (105 €) gekürzt werden.

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