Ein Unternehmer, der seine betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise in Räumen ausübt, die in seiner Wohnung liegen bzw. an seine Wohnung angrenzen, muss prüfen, ob und welche Kosten er steuerlich geltend machen kann.
Die Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, tragen Sie in der Anlage EÜR in der Position 172 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbar) ein. Auch die nichtabziehbaren Kosten müssen in der Position 162 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil) im Formular erfasst werden.
Gehen Sie dazu in Lexware Office in das Menü Buchhaltung dort in die Einnahmen-Überschussrechnung, wählen Sie dann die Amtliche EÜR und übergeben Sie die Formularwerte an unseren Partner smartsteuer. Dort können Sie die Werte in den entsprechenden Positionen ergänzen, oder einfach die Werte direkt in ELSTERFormular vor der Übermittlung an das Finanzamt erfassen.