Der betriebliche Jahresabschluss umfasst die formale Aufstellung und Prüfung der finanziellen Ergebnisse eines Geschäftsjahres. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe für Unternehmen, die je nach Unternehmensform und Größe unterschiedliche Anforderungen haben kann.
Der Jahresabschluss mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem für kleine Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende mit bestimmten Voraussetzungen zugelassen ist.
Unternehmen und Personen, die diese Methode verwenden können, sind z.B.:
Freiberufler
Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Anwälte, Journalisten oder Künstler sind nicht buchführungspflichtig und dürfen in der Regel ihren Gewinn mittels EÜR ermitteln.
Kleine Gewerbetreibende
Gewerbetreibende, die keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind und nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können die EÜR nutzen.
Unternehmen mit geringen Umsätzen / Gewinnen
Wenn der Umsatz im Vorjahr unter 800.000 € und der Gewinn unter 80.000 € liegt.
Kleinunternehmer gemäß §19 UStG
Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, sind meist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und können die EÜR verwenden.
Nebenberufliche Tätigkeiten
Personen, die ein Nebengewerbe ausüben und die oben genannten Umsatz- und Gewinn-Grenzen einhalten, nutzen häufig die EÜR.
Wer darf keine EÜR machen?
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und können keine EÜR verwenden.
Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, die die Buchführungsgrenzen überschreiten, müssen ebenfalls eine Bilanz erstellen.
Weitere Informationen zum Jahresabschluss für bilanzierende Unternehmen finden Sie hier:
Bestandteile
Vorab ein Hinweis 💡 Die genauen Anforderungen und Formulare können je nach Rechtsform, Branche und Betriebsgröße variieren. Wir empfehlen, sich in Bezug auf den Jahresabschluss individuell von einer Steuerkanzlei beraten zu lassen.
Nachfolgend haben wir Ihnen mögliche Bestandteile eines Jahresabschlusses zusammengestellt.
Buchführung
Ordnungsgemäße Dokumentation aller unterjährigen Geschäftsvorfälle unter Einhaltung der GoBD.
Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
Die EÜR ermittelt den steuerpflichtigen Gewinn durch den einfachen Vergleich von betrieblichen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 4 Abs. 3 EStG). Das bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden.
Weitere Informationen zur EÜR finden Sie in unserem Wissensartikel:
Einkommensteuererklärung
Zur Ermittlung der persönlichen Einkommensteuer basierend auf dem Gewinn aus der EÜR.
Die Einkommensteuererklärung kann nicht in Lexware Office erstellt werden. Wir empfehlen, hierfür unseren Partner smartsteuer zu verwenden.
Umsatzsteuererklärung
Sofern Sie nicht der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) unterliegen, gehört auch die Abrechnung der Umsatzsteuer zum Jahresabschluss. Dazu zählen:
🧮 Die Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast: Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer.
📋 Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Die Umsatzsteuererklärung kann nicht in Lexware Office erstellt werden. Wir empfehlen, hierfür unseren Partner smartsteuer zu verwenden.
Gewerbesteuererklärung (nur für Gewerbetreibende)
Angaben zum Gewerbeertrag, der als Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer dient.
Kleinunternehmer profitieren häufig vom Freibetrag von 24.500 € (Gewerbesteuer wird erst über diesem Betrag fällig).
Die Gewerbesteuererklärung kann nicht in Lexware Office erstellt werden. Wir empfehlen, hierfür unseren Partner smartsteuer zu verwenden.
Kapitalertragsteuererklärung (optional)
Wenn Kapitalerträge (z. B. Zinsen oder Dividenden) im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erzielt werden.
Kann in der Einkommensteuererklärung integriert sein (Anlage KAP).
Lohnsteueranmeldungen und Jahresmeldungen (für Unternehmen mit Angestellten)
Lohnsteuer-Anmeldungen (monatlich oder vierteljährlich)
Lohnsteuerbescheinigung für jeden Mitarbeiter am Jahresende.
Zusätzliche Unterlagen
Je nach Branche und Tätigkeit können weitere Anlagen erforderlich sein:
Anlage AVEÜR: Dokumentation der Abschreibungen.
Anlage SZE: Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Mitunternehmerschaften.
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Geltendmachung von Rücklagen nach § 7g EStG
Ziel
📈 Dokumentation der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
📑 Grundlage für Steuererklärungen, Ausschüttungen und strategische Entscheidungen.
Fristen
Abgabe der Steuererklärung (inkl. Jahresabschluss) beim Finanzamt
🕺Regelfrist (ohne Steuerberatung): Bis zum 31. Juli des Folgejahres
Beispiel: Für das Jahr 2024 muss die EÜR bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden.
🧑🏫 Verlängerte Frist (mit Steuerberatung): Verlängerung bis zum 30. April des übernächsten Jahres
Beispiel: Für das Jahr 2024 muss die EÜR mit Steuerberatung bis zum 30. April 2026 eingereicht werden.
🕥 Fristverlängerung: In Ausnahmefällen kann beim Finanzamt eine individuelle Fristverlängerung beantragt werden, z. B. bei Krankheit oder außergewöhnlicher Belastung.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor ⏰
Fristverstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Wie erstelle ich den Jahresabschluss?
Die Buchhaltung in Lexware Office arbeitet fortlaufend und es gibt keine Funktion, um ein Jahr explizit abzuschließen.
Wenn Sie die Buchhaltung für ein Jahr fertiggestellt haben, können Sie das Jahr manuell festschreiben, sodass keine weiteren Änderungen vorgenommen werden können.
Der betriebliche Jahresabschluss in Form der EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung und muss zusammen mit der Anlage EÜR (und ggf. der Umsatzsteuererklärung) bis zum 31. Juli des Folgejahres (oder durch Jahresabschluss über eine Steuerkanzlei bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres) eingereicht werden.
Sie übernehmen den Jahresabschluss selbstständig:
Sobald alle Einnahmen und Ausgaben aus dem entsprechenden Geschäftsjahr vollständig in Ihrer Buchhaltung aufgeführt und in die EÜR eingeflossen sind, empfehlen wir die Daten für die Einkommensteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung an smartsteuer zu exportieren (gilt nur, wenn Sie den Jahresabschluss ohne Steuerkanzlei durchführen).
Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Wissensartikel:
Die Steuerkanzlei übernimmt den Jahresabschluss für Sie:
Sobald alle Einnahmen und Ausgaben vollständig in Ihrer Buchhaltung erfasst und in Ihrer EÜR aufgeführt sind, können Sie die weitere Zusammenstellung Ihres Jahresabschlusses in Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei vorzunehmen.
Die hierfür benötigten Daten aus Ihrem Account, können Sie via Export an die Kanzleisoftware Ihrer Steuerberatung übergeben.
Sie arbeiten mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr? Unsere Tipps zum Thema finden Sie in unserem Artikel: