Im Rahmen des Jahreswechsels stellen vielleicht auch Sie sich die Frage, wie Geschenke steuerlich korrekt behandelt werden. In diesem Wissensartikel geben wir Ihnen die wichtigsten Infos rund um Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kund:innen und zeigen Ihnen, wie Sie diese in Lexware Office korrekt buchen.
Was wird als Geschenk berücksichtig?
Voraussetzungen für Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kund:innen, um steuerlich abzugsfähig zu sein, sind erfüllt, wenn ...
das Geschenk aus betrieblichen Gründen gemacht wird.
keine Gegenleistung damit verbunden ist. (Der Zweck, Geschäftsverbindungen anzubahnen, zu sichern oder zu verbessern, stellt hier keine Gegenleistung dar.)
Steuerlichen Freigrenzen für Geschenke
Es gibt verschiedene steuerliche Freigrenzen für Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kund:innen:
Bis 50 Euro netto pro Jahr (inkl. Umsatzsteuer für Kleinunternehmer) sind Geschenke steuerlich absetzbar.
Geschenke bis 10 Euro (z. B. Werbegeschenke wie Kugelschreiber oder Tassen) sind keine Zuwendungen im steuerlichen Sinne und damit steuerfrei.
👉 Bei Kleinunternehmen handelt es sich um den Bruttowert.
Sie möchten sich noch ausführlicher zum Thema Geschenke erkundigen? Dann empfehlen wir Ihnen diesen Leitfaden:
🎁 Geschenke bis 10 Euro
Kleine Geschenke mit einem Anschaffungspreis bis zu 10 Euro werden als Streuartikel oder Streuwerbeartikel bezeichnet. Hierzu zählen Werbegeschenke wie Kugelschreiber, Tassen, USB-Sticks und andere Kleinprodukte.
Sie gelten nicht als Zuwendung oder geldwerter Vorteil und sind daher von einer Versteuerung ausgenommen. Es ist nicht erforderlich, die Namen der Empfänger aufzuzeichnen. Der Warenwert kann mit der Steuer als Betriebsausgabe erfasst werden.
Weitere Informationen zu Streuwerbeartikeln erhalten Sie hier:
🎁 Geschenke bis 50 Euro an Geschäftspartner:innen & Kund:innen
Wenn der Wert eines Geschenks pro Person und Jahr unter 50 Euro liegt, können die Kosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Für Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG gilt der Bruttobetrag (also der Betrag inklusive Umsatzsteuer, maximal 50 Euro).
Für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird der Nettobetrag (also ohne Umsatzsteuer) verwendet.
Auch für juristische Personen wie eine GmbH gilt die 50-Euro-Grenze. Diese werden ebenfalls als eigenständige Empfänger der Zuwendung betrachtet.
💡Bis zum 31.12.2023 lag die Grenze bei 35 Euro.
🎁 Geschenke bis 50 Euro in Lexware Office erfassen
Haben Sie ein Geschenk für Ihre Geschäftspartner:innen oder Kund:innen innerhalb des Wertes der Freigrenze von maximal 50 Euro erstanden? Erfassen Sie die Ausgabe in wenigen Schritten buchhalterisch korrekt in Lexware Office.
So geht's:
Erfassen Sie den Ausgabebeleg in der Belegerfassung.
Wählen Sie als Art der Ausgabe: Geschenke.
Wichtig: Das Feld Steuer wird mit 19% vorbelegt - erfassen Sie im Feld Betrag den Bruttobetrag.
Lexware Office nimmt folgende Buchung vor:
👉 Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine empfohlene Kategorie handelt und wir Sie nicht steuerrechtlich beraten können - bitte prüfen Sie daher, ob die Kategorie in Ihrem Fall tatsächlich passend ist. Dabei kann Ihnen auch Ihre Steuerberatung behilflich sein.
🎁 Was mache ich mit Geschenken von über 50 Euro?
Nicht abziehbare Geschenke
Achten Sie darauf, dass Geschenke über 50 Euro grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe verbucht werden können - auch nicht anteilig. In diesem Fall ist eine detaillierte steuerliche Prüfung notwendig.
Erfassen Sie in diesem Fall bitte den Beleg als Ausgabe in der Belegerfassung und buchen Sie auf "zu prüfen". Lassen Sie den Geschäftsfall von Ihrer Steuerberatung umbuchen.
Abziehbare Geschenke
Die 50-Euro-Freigrenze für Geschenke gilt nicht, wenn das Geschenk ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. In diesem Fall kann der Betriebsausgabenabzug auch dann vorgenommen werden, wenn der Wert des Geschenks 50 Euro übersteigt.
Ein Beispiel: Ein Unternehmer verschenkt einer langjährigen Geschäftspartnerin, die ein Café betreibt, eine Kaffeemaschine mit Werbelogo im Wert von 2.000 Euro, da diese ausschließlich im Betrieb verwendet wird.
💡Diese Art von Geschenken führen bei dem Empfänger zu einer Betriebseinnahme die eigentlich zu versteuern ist.
🎀 Sie können die Versteuerung jedoch im Rahmen der Pauschalversteuerung nach §37b EStG für Ihren Geschäftspartner übernehmen. Sie beträgt 30 % aus dem Wert (bzw. Kaufpreis) des Geschenks einschließlich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch jeweils die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Auf diese Weise bleiben Geschenke an Kunden steuerfrei.
👉 Diese Pauschalversteuerung ist in Lexware Office nicht darstellbar. Lassen Sie den Geschäftsfall am Besten von Ihrer Steuerberatung umbuchen.