Zum Hauptinhalt springen
Alle KollektionenZusammenarbeit mit Ihrer SteuerkanzleiDATEV
Warum muss ich mich als lexoffice-Anwender:in bei DATEV anmelden?
Warum muss ich mich als lexoffice-Anwender:in bei DATEV anmelden?

DATEV hat sehr hohe Anforderungen an die Datensicherheit und den Zugang zu DATEV. Deshalb muss man sich zusätzlich authentifizieren.

Markus avatar
Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

Zur Nutzung der Schnittstellen DATEV Rechnungsdatenservices und DATEV Buchungsdatenservice hat DATEV einige Vorgaben, insbesondere bzgl. der Autorisierung, die bei der Nutzung erfüllt sein müssen.

Wichtig zu wissen:

Den größten Teil dieser Anforderungen kann nur Ihre Steuerkanzlei für Sie durchführen.

Um die DATEV Datenservices in lexoffice nutzen zu können, reichen Ihre lexoffice-Zugangsdaten alleine nicht aus. DATEV erwartet aus Sicherheitsgründen eine zusätzliche Autorisierung auf den DATEV-Servern.

  • Sie können sich über den DATEV-mIDentity-Stick authentifizieren.
    ​Voraussetzung für den Stick:
    Sie arbeiten mit Windows und dem Internet Explorer ab Version 9.

  • Alternativ können Sie sich auch per Smartphone über die App DATEV SmartLogin autorisieren.
    Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie auch als Mac-User oder als Nutzer eines anderen Browsers die Schnittstelle DATEV Datenservices nutzen können.

Besprechen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei, wie Sie sich bei DATEV Datenservices authentifizieren möchten, damit Ihre Steuerkanzlei alles für Sie notwendige korrekt im DATEV-Shop bestellen kann.

💡Tipp:
Der Internet-Explorer ist kein empfehlenswerter Browser. Verwenden Sie besser Google-Chrome oder, als Apple-User, den Browser Safari.

Beide Browser unterstützen jedoch die Autorisierung über den DATEV-mIDentity-Stick nicht. Von daher empfehlen wir Ihnen die Nutzung der DATEV-App.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?