Was sind Privatentnahmen/Privateinlagen?
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist neben der geschäftlichen auch eine sogenannte "private Sphäre" vorhanden.
Hier können dann auch Privatentnahmen und Privateinlagen getätigt werden, sofern diese in Ihrer Buchhaltung gesondert abgebildet werden. Darunter fallen dann bspw. Vorgänge, wie etwa die Einlage von persönlichem Geld auf das Geschäftskonto, um das Eigenkapital zu erhöhen oder der Entnahme von Bargeld aus der Kasse, um persönliche Ausgaben zu decken.
👉 Bei der Buchhaltung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited) gibt es hingegen keine private Sphäre. Eine Vermischung von betrieblichem und privatem Bereich ist somit unzulässig. Daher sind sowohl Privatentnahmen als auch Privateinlagen nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Wissensartikel:
Was hat die Rechtsform meines Unternehmens mit der Erfassung von Privateinlagen/Privatentnahmen zu tun?
Um Ihre Privateinlage/Privatentnahme in Lexware Office korrekt zu erfassen, ist im ersten Schritt zu prüfen, welche Rechtsform Sie in Ihren Einstellungen (unter Einstellungen>Allgemeine Einstellungen) hinterlegt haben. Daran entscheidet sich, welche Kategorie in Ihrem Fall zu wählen ist.
Die Rechtsform (auch Unternehmenstyp) hat Einfluss auf unterschiedliche Faktoren Ihres Unternehmens, wie z.B. die Buchführung, die Eröffnung des Geschäftskontos und die Haftungsbestimmungen.
Hierbei handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Firma. Dieser beeinflusst maßgeblich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten.
In Lexware Office können Sie den Unternehmenstyp in Ihren allgemeinen Einstellungen (unter Einstellung>Allgemeine Einstellungen) hinterlegen:
Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welche Kategorien in Bezug auf Ihre hinterlegte Rechtsform in Lexware Office zu verwenden sind, um Ihre Privateinlage/Privatentnahme korrekt abzubilden.
Kategorien für Einzelunternehmen
Zu den Einzelunternehmen zählen folgende Rechtsformen:
eK
Einzelunternehmen
Freiberufler
Freier Mitarbeiter
Stille Gesellschaft
Für diese Rechtsformen ist bei Erfassung einer Privateinlage folgende Kategorie zu verwenden:
Geschäftsfall | Kategorie | SKR03 | SKR04 |
Privateinlage | Privat / Privateinlage | 1890 | Privateinlage | 2180 | Privateinlagen |
Privatentnahme | Privat / Privatentnahme | 1800 | Privatentnahmen allgemein | 2100 | Privatentnahmen allgemein |
👉 Je nachdem wie die Zahlung erfolgt ist, können Sie den Geschäftsfall direkt über eine Einnahme/Ausgabe in der Kasse (unter Finanzen>Kasse) oder der direkten Kategorisierung einer Bankzahlung (unter Finanzen>Bank) abbilden.
Kategorien für Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften zählen folgende Rechtsformen:
GbR
OHG
PartG
Für diese Rechtsformen sind bei Erfassung einer Privateinlage/Privatentnahme folgende Kategorien zu verwenden:
Geschäftsfall | Kategorie | SKR03 | SKR04 |
Privateinlage | Privat / Privateinlage | 1890 | Privateinlagen | 2180 | Privateinlagen |
Privatentnahme | Privat / Privatentnahme | 1800 | Privatentnahmen allgemein | 2100 | Privatentnahmen allgemein |
Zu den Personengesellschaften zählen auch die Kommanditgesellschaften:
GmbH & Co. KG
KG
Für diese Rechtsformen sind bei Erfassung einer Privateinlage/Privatentnahme folgende Kategorien zu verwenden:
Geschäftsfall | Kategorie | SKR03 | SKR04 |
Privateinlage | Einlage Kommanditisten | 1990 | Privateinlagen (Teilhafter) | 2580 | Privateinlagen (Teilhafter) |
Privatentnahme | Entnahme Kommanditisten | 1900 | Privatentnahmen (Teilhafter) | 2500 | Privatentnahmen (Teilhafter) |
👉 Je nachdem wie die Zahlung erfolgt ist, können Sie den Geschäftsfall direkt über eine Einnahme/Ausgabe in der Kasse (unter Finanzen>Kasse) oder der direkten Kategorisierung einer Bankzahlung (unter Finanzen>Bank) abbilden.
💡 Expertentipp: Die Vorgehensweise zur Erfassung von Privateinlagen/Privatentnahmen bei einer Kommanditgesellschaft bezieht sich auf Kommanditisten.
Sollte die Einlage/Entnahme durch den Komplementär erfolgen, sind die Kategorien aus der Anleitung für Personengesellschaften zu verwenden.
Private Einlagen, private Entnahmen