Was sind Privatentnahmen/Privateinlagen?
Bei Personengesellschaften (wie z.B. Selbstständigen, Einzelunternehmern, GbR, OHG, KG) ist neben der geschäftlichen auch eine sogenannte "private Sphäre" vorhanden.
Hier können dann auch Privatentnahmen und Privateinlagen getätigt werden, sofern diese in Ihrer Buchhaltung gesondert abgebildet werden. Darunter fallen dann bspw. Vorgänge wie die Erstattung von Auslagen der Inhaber für betrieblich bedingte Kosten oder der Entnahme von Bargeld aus der Kasse.
👉 Bei der Buchhaltung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited) gibt es hingegen keine private Sphäre. Eine Vermischung von betrieblichem und privatem Bereich ist somit unzulässig. Daher sind sowohl Privatentnahmen als auch Privateinlagen nicht möglich.
So erfassen Sie eine Privatentnahme/Privateinlage in lexoffice:
Die direkte Buchung gegen die Konten (SKR03: 1800 / SKR04: 2100) "Privatentnahmen allgemein" oder (SKR03: 1890 / SKR04: 2180) "Privateinlage" erzielen Sie in lexoffice nur, wenn Sie eine Bankzahlung direkt auf die entsprechende Kategorie buchen:
(1) Markieren Sie den entsprechenden Bankumsatz (unter Finanzen>Bank).
(2) Wählen Sie "Ohne Beleg kategorisieren" aus.
(3) Geben Sie die Kategorie "Privateinlage" oder "Privatentnahme" an.
(4) Das Feld Steuer wird mit "Keine" vorbelegt:
Stichwörter: private Einlagen, private Entnahmen, Privateinlage, Privatentnahme