Der Gesetzgeber gibt vor, dass alle steuerrelevanten Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt festgeschrieben werden müssen. Das bedeutet, die Buchungen sind im Anschluss unveränderbar und können somit nicht mehr gelöscht werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben - kurz GoBD - sind Sie selbst verantwortlich, lexoffice unterstützt Sie dabei.
Selbstverständlich können Sie Belege nach der Festschreibung weiterhin bearbeiten bzw. korrigieren. lexoffice kümmert sich darum, dass der Beleg buchhalterisch korrekt verarbeitet und storniert wird. Somit sind Änderungen jederzeit nachvollziehbar.
Sie haben einen Zeitraum bereits festgeschrieben und möchten für diesen noch einen Beleg erfassen?
lexoffice weist Sie darauf hin, wenn sich dadurch Änderungen in der Umsatzsteuer-Zahllast ergeben.
Mehr dazu erfahren Sie unter: Festschreibung richtig gemacht