Der Gesetzgeber gibt vor, dass alle steuerrelevanten Daten zeitnah, d.h. bis zum Ablauf des Folgemonats festgeschrieben werden. Das bedeutet im Regelfall: Spätestens mit der Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt. Danach müssen alle Änderungen lückenlos für den Gesetzgeber nachvollziehbar sein. Mit der Festschreibungen sind Buchungen im Anschluss unveränderbar und können somit nicht mehr gelöscht werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben - kurz GoBD - sind Sie selbst verantwortlich.
Wie lexoffice Sie beim Festschreiben unterstützt, erfahren Sie im nachfolgenden Wissensartikel.