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Ausgaben und Istversteuerung
Heike avatar
Verfasst von Heike
Vor über 3 Jahren aktualisiert

In der Praxis wird häufig angenommen, dass auch der Vorsteuerabzug erst nach Zahlung möglich sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Unabhängig von der Besteuerungsart Soll- oder Ist, ist die Vorsteuer grundsätzlich abziehbar wenn die Rechnung (Ausgabenbeleg) vorliegt.

Der Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt somit mit dem Beleg- bzw. Rechnungsdatum.

Das bedeutet konkret: Die Ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer wird sofort in der Umsatzsteuer-Voranmeldung von der Umsatzsteuer-Zahllast abgezogen, egal ob Sie die Rechnung (Ausgabenbeleg) bezahlt haben oder nicht.

Vorsteuer - was ist das?
Unter Vorsteuer versteht man die Umsatzsteuer, die Ihnen ein andere Unternehmer in Rechnung stellt. Die Vorsteuer wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen (=Umsatzsteuer-Zahllast).

 Belegdatum vs. Zahldatum - wann erfolgt der Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?





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