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Beleg-, Leistungs- oder Zahldatum, Brutto- oder Nettowerte? Wie berechnet lexoffice die Werte?

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Verfasst von Carsten
Vor über einer Woche aktualisiert

Einen aktuellen Stand über Ihre Einnahmen und Ausgaben finden Sie jederzeit  auf dem Dashboard. Aber wie ermittelt lexoffice die Werte? Das kommt ganz auf die von Ihnen gewählte Darstellungsform an. Es stehen Ihnen fünf Ermittlungsmethoden zur Verfügung die nachfolgend erklärt werden:  

Methode 2+4: Nach Beleg- oder Leistungsdatum (Nettowerte)

Basis dieser Auswertungen ist die Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV). Rechnungen und Belege werden dort voranging mit dem Leistungs- oder Lieferdatum oder in Ermangelung dessen mit dem Belegdatum eingerechnet. Dabei werden die Nettowerte berücksichtigt, dass bedeutet ohne die darauf entfallende Umsatzsteuer. Denn, die Umsatzsteuer, Vorsteuer und die an das Finanzamt gezahlte oder erstattete Umsatzsteuer sind für Sie als Unternehmer ein sogenannter durchlaufender Posten. Somit erfolgt kein Ausweis als Einnahme oder Ausgabe.

Die Methode 4 "Nach Leistungsdatum (Nettowerte)" ist demnach das Ebenbild der Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei der Methode 2 "Nach Belegdatum (Nettowerte)" bleibt das Leistungsdatum außen vor. Die Darstellung basiert also auf der Gewinn- und Verlustrechnung, jedoch wird so getan, als sei das Leistungsdatum nicht vorhanden. So können Sie beispielsweise sehen wie sich die Einnahmen nach ausgestellten Rechnungen entwickeln.

Methode 1+3: Nach Beleg- oder Leistungsdatum (Bruttowerte)

Diese gleicht im Grunde der Methode 2+4, bloß dass hier die Einnahmen und Ausgaben mit den Bruttowerten, dass bedeutet mit der darauf entfallende Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Die Umsatzsteuer und Vorsteuer sind in den Einnahmen und Ausgaben ansonsten keine eigenen Posten.

Methode 5: Nach Zahldatum 

Basis ist die Einnahmen-Überschussrechnung (kurz EÜR). Rechnungen und Belege werden mit dem Zahldatum bzw. Bezahldatum eingerechnet. Beispielsweise hat ein Kunde eine offene Rechnung beglichen oder einen fälligen Beleg bezahlt. Man spricht hier auch vom Zufluss-/Abflussprinzip. Weder das Beleg- noch das Leistungsdatum sind für die Ermittlung von Bedeutung.

Bezahlt ein Kunde eine offene Rechnung, wird die vereinnahmte Umsatzsteuer als Einnahme berücksichtigt. Bezahlen Sie einen Ausgabenbeleg, dann wird die gezahlte Vorsteuer als Ausgabe berücksichtigt. 

Experten-Tipp: Übrigens die Gewinnermittlungsarten GuV und EÜR haben nichts mit den Besteuerungsarten Ist oder Soll zu tun. Dort geht es ausschließlich um den Zeitpunkt wann die Umsatzsteuer (und nur die) an das Finanzamt gemeldet werden muss. Details zur Berechnung der USt-Zahllast in lexoffice finden Sie auf dem Dashboard im Widget Umsatzsteuer.

Was passiert mit der Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt? Sie müssen Geld an das Finanzamt bezahlen, das ist in der EÜR eine Ausgabe. Sie bekommen Geld vom Finanzamt zurück, das ist in der EÜR eine Einnahme.

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