Bei einigen Steuersachverhalten gilt - auch bei der Ist-Versteuerung- für den Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung das Datum der Rechnungsstellung (Belegdatum) statt dem Zahldatum.
Die Vereinfachungsregelung gilt für folgende Einnahmen-Steuersachverhalte:
Innergemeinschaftliche Lieferungen (steuerfreie EU-Lieferungen)
Fremdleistungen und innergemeinschaftliche Leistungen nach §13b UStG
Dienstleistungen an Drittländer
Suchstichwort: Vereinfachungsregel, Steuersachverhalt, Belegatum, Rechnungsdatum, Zahldatum, Istversteuerung, Umsatzsteuer, Voranmeldung, Ausweis