Bei Anwendung der Ist-Versteuerung muss die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, sobald Sie die Zahlung von Ihrem Kunden tatsächlich erhalten haben.
Im Gegensatz dazu steht die Soll-Versteuerung, bei der die Steuer bereits mit der Rechnungserstellung fällig wird, unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat.
Die Ist-Versteuerung ist vor allem für kleine Unternehmen oder Selbstständige eine hilfreiche Regelung, um ihre Liquidität zu schonen. Zahlt ihr Kunde erst später, müssen Sie die Steuer nicht vorfinanzieren.
Besonderheiten bei Einnahmen
In bestimmten Fällen ist für den Ausweis Ihrer Einnahmen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung das Rechnungsdatum (Belegdatum) anstelle des Zahlungsdatums ausschlaggebend – auch wenn Sie der Ist-Versteuerung unterliegen.
Das bedeutet, dass Sie die Einnahmen in dem Zeitraum melden müssen, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, unabhängig davon, wann die Zahlung tatsächlich erfolgt.
Diese Regelung gilt für folgende Steuerfälle:
🇪🇺 Innergemeinschaftliche Lieferungen
Hierbei handelt es sich um steuerfreie Lieferungen in andere EU-Länder.
📥 Fremdleistungen und innergemeinschaftliche Leistungen nach §13b UStG
Darunter fallen Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren).
🌍 Dienstleistungen an Drittländer
Leistungen, die Sie für Kunden außerhalb der EU erbringen, unterliegen ebenfalls dieser Regelung.
Bei diesen Einnahmen geht die Steuerpflicht auf den Rechnungsempfänger über. Deshalb wird auf diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen und auch die Zahlung, die Sie erhalten, enthält ebenfalls keine Steuer.
Aus diesem Grund findet der Ausweis dieser Einnahmen in der USt-VA bereits mit dem Beleg- oder, wenn vorhanden, dem Leistungsdatum statt und nicht erst mit der Zahlung.
Wichtige Hinweise:
👉 Diese Regelung dient der Vereinfachung und stellt sicher, dass alle relevanten Umsätze korrekt und pünktlich erfasst werden.
👉 Prüfen Sie bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung, ob diese Sachverhalte zutreffen, um Fehler bei der Meldung zu vermeiden.
👩🏫 Bei Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten kann es sinnvoll sein, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.
Besonderheiten bei Ausgaben
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein anderer Unternehmer Ihnen in Rechnung stellt. Diese Vorsteuer können Sie von der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Das reduziert Ihre Zahllast gegenüber dem Finanzamt.
Häufig wird davon ausgegangen, dass auch der Vorsteuerabzug erst nach der Zahlung einer Rechnung möglich ist. Das stimmt jedoch nicht.
Unabhängig davon, ob Sie nach der Soll- oder Ist-Versteuerung arbeiten, können Sie die Vorsteuer abziehen, sobald Ihnen die Rechnung (Ausgabenbeleg) vorliegt. Der Zeitpunkt der Zahlung spielt dabei keine Rolle.
Wie erfolgt der Vorsteuerabzug?
📝 Die Vorsteuer wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anhand des Rechnungsdatums berücksichtigt.
➖ Das bedeutet: Die in der Rechnung enthaltene Vorsteuer wird direkt von Ihrer Umsatzsteuer-Zahllast abgezogen – auch wenn Sie die Rechnung noch nicht bezahlt haben.
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