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Wie erfasse ich eine Fremdleistung §13b als Einnahme?
Wie erfasse ich eine Fremdleistung §13b als Einnahme?
Heike avatar
Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Erfassen Sie die Einnahme in der Belegerfassung.

Wählen Sie als Art der Einnahme: Fremdleistungen §13b. Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Google AdSense, Reverse Charge, Gutschrift…oder ⎼ je nach Kontenrahmen ⎼ das Konto 4336/8336 verwenden.

Die Dienstleistungen sind steuerbefreit, somit wird das Feld Steuer mit Keine vorbelegt.

Das macht Lexware Office:

Die Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Position 21 und der Zusammenfassenden Meldung, wie vom Gesetzgeber gewünscht, stimmen überein.

Lexware Office nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:


Stichwörter: Innergemeinschaftlich, Leistung, Innergemeinschaftliche Leistung

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