Fremdleistungen §13b Drittland erfassen
Erfassen Sie die Ausgabe (1) in der Belegerfassung.
Wählen Sie als Art der Ausgabe: Fremdleistungen §13b Drittland (2). Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. 13b, Reverse Charge, Drittland oder ⎼ je nach Kontenrahmen ⎼ das Konto 5925/3125 verwenden.
Hinweis: Beim Reverse-Charge muss der Steuersatz dem Einfuhrland entsprechen, somit wird das Feld Steuer mit 19% vorbelegt (3).
Erfassen Sie im Feld Betrag den Nettobetrag. Der Steuerbetrag wird nicht angezeigt, da die weitere Steuerberechnung intern erfolgt.
Das macht lexoffice:
Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den Positionen 84, 85 (Umsatzsteuer) und 67 (Vorsteuer)
lexoffice nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:
Soll | an | Haben |
5925 SKR04/3125 SKR03 |
| 70000 Lieferant A |
|
|
|
1407 SKR04/1577 SKR03 |
| 3837 SKR04/1787 SKR03 |
Weitere Ausgabenkategorien mit Fremdleistungen §13b Drittland
Mit den weiteren Ausgabenkategorien im Bereich Fremdleistungen §13b Drittland ist es möglich verschiedene Kostenarten mit Reverse Charge (§13b UStG) buchen zu können.
Folgende Kategorien stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:
Kategorie | SKR03 | SKR04 |
Beratung §13b Drittland | 4950 | Rechts- und Beratungskosten | 6825 | Rechts- und Beratungskosten |
Fortbildung §13b Drittland | 4945 | Fortbildungskosten | 6821 | Fortbildungskosten |
Lizenzen und Konzessionen §13b Drittland | 4964 | Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen | 6837 | Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen |
Werbung §13b Drittland | 4600 | Werbekosten | 6600 | Werbekosten |
Fremdleistungen §13b Drittland, Kategorien mit Fremdleistungen §13b Drittland