Fremdleistungen §13b Drittland erfassen

Erfassen Sie die Ausgabe (1) in der Belegerfassung.

Wählen Sie als Art der Ausgabe: Fremdleistungen §13b Drittland (2). Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. 13b, Reverse Charge, Drittland oder ⎼ je nach Kontenrahmen ⎼ das Konto 5925/3125 verwenden.

Hinweis: Beim Reverse-Charge muss der Steuersatz dem Einfuhrland entsprechen, somit wird das Feld Steuer mit 19% vorbelegt (3).

Erfassen Sie im Feld Betrag den Nettobetrag. Der Steuerbetrag wird nicht angezeigt, da die weitere Steuerberechnung intern erfolgt.



Das macht lexoffice:

Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den Positionen 84, 85 (Umsatzsteuer) und 67 (Vorsteuer)

lexoffice nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:

Weitere Ausgabenkategorien mit Fremdleistungen §13b Drittland

Mit den weiteren Ausgabenkategorien im Bereich Fremdleistungen §13b Drittland ist es möglich verschiedene Kostenarten mit Reverse Charge (§13b UStG) buchen zu können.

Folgende Kategorien stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:

Kategorie

SKR03

SKR04

Beratung §13b Drittland

4950 | Rechts- und Beratungskosten

6825 | Rechts- und Beratungskosten

Fortbildung §13b Drittland

4945 | Fortbildungskosten

6821 | Fortbildungskosten

Lizenzen und Konzessionen §13b Drittland

4964 | Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen

6837 | Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen

Werbung §13b Drittland

4600 | Werbekosten

6600 | Werbekosten

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