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Wie erfasse ich Bauleistungen §13b als Einnahme?
Wie erfasse ich Bauleistungen §13b als Einnahme?
Heike avatar
Verfasst von Heike
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Erfassen die die Einnahme in der Belegerfassung.

Wählen Sie als Art der Einnahme: Bauleistungen §13b oder verwenden Sie in unserer Synonymsuche als Suchbegriff z.B. Reverse Charge, §13b...oder das Konto 4337/8337

Die Bauleistungen sind steuerbefreit, somit wird das Feld Steuer mit Keine vorbelegt.

Das macht Lexware Office:

Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung Position 60

Lexware Office nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:

Hat dies Ihre Frage beantwortet?