Fremdleistungen §13b erfassen
Erfassen Sie die Ausgabe (1) in der Belegerfassung.
Wählen Sie als Art der Ausgabe: Fremdleistungen §13b (2). Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Google Adwords, Amazon, 13b...oder ⎼ je nach Kontenrahmen ⎼ das Konto 5923/3123 verwenden.
Hinweis: Beim Reverse-Charge muss der Steuersatz dem Einfuhrland entsprechen, somit wird das Feld Steuer mit 19% vorbelegt (3).
Erfassen Sie im Feld Betrag den Nettobetrag. Der Steuerbetrag wird nicht angezeigt, da die weitere Steuerberechnung intern erfolgt.
Das macht Lexware Office:
Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den Positionen 46, 47 (Umsatzsteuer) und 67 (Vorsteuer)
Lexware Office nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:
Soll | an | Haben |
5923 SKR04/3123 SKR03 | 70000 Lieferant A | |
1407 SKR04/3123 SKR03 | 3837 SKR04/1787 SKR03 |
Weitere Ausgabenkategorien mit Fremdleistungen §13b
Mit den weiteren Ausgabenkategorien im Bereich Fremdleistungen §13b ist es möglich verschiedene Kostenarten mit Reverse Charge (§ 13b UStG) buchen zu können.
Folgende Kategorien stehen Ihnen hierfür in Lexware Office zur Verfügung:
Kategorie | SKR03 | SKR04 |
Beratung §13b | 4950 | Rechts- und Beratungskosten | 6825 | Rechts- und Beratungskosten |
Fortbildung §13b | 4945 | Fortbildungskosten | 6821 | Fortbildungskosten |
Lizenzen und Konzessionen §13b | 4964 | Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen | 6837 | Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen |
Werbung §13b | 4600 | Werbekosten | 6600 | Werbekosten |
Facebook, Adobe, Google, Fremdleistungen §13b, Kategorien mit Fremdleistungen §13b