Bei einer Ausfuhr von Waren (Lieferung) aus Deutschland in ein Drittland liegt in der Regel Steuerfreiheit vor. Das aber nur dann, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Voraussetzung einer Ausfuhrlieferung
- Der Gegenstand wird ins Drittland (nicht EU/ EWR) befördert (durch Unternehmer bzw. Abnehmer)
- Der Gegenstand bleibt dauerhaft im Drittland
- Es liegt ein Nachweis vor, dass der Gegenstand ins Drittland gelangt ist (erst bei Vorliegen des Nachweises darf der Betrag netto behandelt werden)
Beispiel:
Der Hersteler XY baut in Freiburg eine Maschine, die er dann im Rahmen einer Ausfuhrlieferung für 5.000,00 EUR netto in die Schweiz liefert.
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