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Was sind Ausfuhrlieferungen an Drittländer?

Diese Regelungen sind zu beachten

Heike avatar
Verfasst von Heike
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Bei einer Ausfuhr von Waren (Lieferung) aus Deutschland in ein Drittland liegt in der Regel Steuerfreiheit vor. Das aber nur dann, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Voraussetzung einer Ausfuhrlieferung

  • Der Gegenstand wird ins Drittland (nicht EU/ EWR) befördert (durch Unternehmer bzw. Abnehmer)

  • Der Gegenstand bleibt dauerhaft im Drittland

  • Es liegt ein Nachweis vor, dass der Gegenstand ins Drittland gelangt ist (erst bei Vorliegen des Nachweises darf der Betrag netto behandelt werden)

Beispiel:
Der Hersteler XY baut in Freiburg eine Maschine, die er dann im Rahmen einer Ausfuhrlieferung für 5.000,00 EUR netto in die Schweiz liefert.

Stichwörter: Drittland,Bescheinigung,Nachweis,Drittländer,Lieferung,Export
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