Bei „Übertragung fehlerhaft“ rufen Sie das Übertragungsprotokoll auf. Hier wird Ihnen zu jedem fehlerhaften Beleg eine Fehlermeldung und eine ausführliche Beschreibung angezeigt.
Folgende Gründe können das sein:
Belegbild zu groß
DATEV lehnt Belege ab, die größer als 20 MB sind. Leider bleibt Ihnen keine andere Lösung, als das Belegbild in lexoffice zu löschen und neu hochzladen. Wir dürfen aus Gründen der GOBD nicht die Datei verkleinern.
Gehen Sie hierzu in den Beleg, lösen die Zahlung, löschen das Belegbild und laden ein kleineres Belegbild hoch und ordnen wieder die Zahlung hinzu.
Beleg bereits vorhanden
Der Beleg wurde bereits an DATEV übertragen. Keine Maßnahme erforderlich.
Der Inhalt der Datei passt nicht zur Dateiendung
Bsp. Sie benennen eine Datei mit der Endung PDF in *.JPG um und übertragen diese an DATEV. Dies erkennt DATEV und verhindert den Upload, weil dies auf eine Dateimanipulation hindeutet. Bitte setzen Sie sich dann mit unserem Support in Verbindung.