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Alle KollektionenZusammenarbeit mit Ihrer SteuerkanzleiHäufige Fehler beim Export und der Datenübertragung
Übertrag mit dem Rechnungsdatenservice oder Buchungsdatenservice: häufige Fragen und typische Fehlerquellen
Übertrag mit dem Rechnungsdatenservice oder Buchungsdatenservice: häufige Fragen und typische Fehlerquellen

Wir verbessern kontinuierlich die DATEV-Schnittstelle, dennoch kann es zu Fehlermeldungen kommen. Hier finden Sie die häufigsten Lösungen.

Sandra H. avatar
Verfasst von Sandra H.
Vor über einer Woche aktualisiert

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen häufige Fragen, typische Fehlerquellen und deren Lösungen auf.

Häufige Fragen

Die Datenübertragung war fehlerhaft. Wo finde ich den Hinweis auf die Ursache?

Öffnen Sie die "Details" der fehlgeschlagenen Übertragung.

Dort finden Sie das Belegprotokoll (bei Verwendung des DATEV Rechnungsdatenservice)

und das Buchungsprotokoll (zusätzlich bei Nutzung des DATEV Buchungsdatenservice).

Indem Sie das entsprechende Protokoll öffnen, können Sie Fehlercodes und Fehlermeldungen einsehen, die auf die Ursache des Abbruchs hinweisen.

Die häufigsten Fehler und deren Lösungen finden Sie nachfolgend in diesem Wissensartikel.

Falls Sie Unterstützung bei der Behebung der Fehlerursache benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren Support.

Kann ich einen Monat, den ich bereits übertragen habe, erneut übertragen?

Ja, das ist selbstverständlich möglich.

Um einen Monat erneut zu übertragen, öffnen Sie zunächst die "Erweiterten Einstellungen" unterhalb der Exporteinstellungen.

Aktivieren Sie dort die Option "bereits übertragene Belege bzw. Dateien erneut übertragen".

Nach dem Übertrag fehlen Belege bzw. Buchungen

Dies könnte folgende Ursachen haben:


1. Belege fließen immer zum Belegdatum in den Export ein

Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bereits bezahlt wurden oder nicht.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Belege stets in der Exportdatei des Monats finden, in dem das Belegdatum liegt.

Warum wird der Beleg nicht mit der Zahlungsbuchung übermittelt?

In lexoffice erfolgt die Buchführung nach dem Prinzip der doppelten Buchführung und Belege werden immer mit der Eingangsbuchung übermittelt. 
Wird dann der Zahlungseingang verbucht, indem ein Bankumsatz einem Beleg zugeordnet wird, fließt nur die Zahlungsbuchung in den Export des Zahlungsmonats.
Der Beleg selbst wird dabei nicht erneut übermittelt.


2. Wurde der Beleg zu einem Monat erfasst, der bereits exportiert wurde oder nachträglich etwas geändert?

Wenn Sie eine steuerlich relevante Änderung an einem bereits exportierten Beleg vornehmen oder einen Beleg neu erstellen für einen Monat, der bereits exportiert wurde, ist es erforderlich, den betreffenden Monat erneut zu exportieren.
Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Steuerkanzlei alle steuerlich relevanten Daten erhält.


​Sie finden die noch zu übertragenden Belege bzw. Buchungen, indem Sie im Export-Bereich im Drop-Down-Menü die jeweiligen Monate auswählen:

Rotes Ausrufezeichen = hier gibt es noch Belege/Buchungen, die übertragen werden sollten

Grüner Haken = alles ist in Ordnung, alle Belege/Buchungen für diesen Monat sind übertragen

Besprechen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei, wie Sie mit der Übertragung nachträglich erfasster oder geänderter Belege/Buchungen umgehen möchten.

💡Tipp:

Am besten prüfen Sie vor jeder Übertragung, ob für vergangene Monate nachträglich erfasste Belege/Buchungen auf die Übertragung warten.
So können Sie sicherstellen, nichts zu übersehen und diese Übertragung direkt mit durchführen.


Sollten beide Ursachen nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Es wird keine Verbindung zu DATEV aufgebaut

Sie haben den Button "Verbindung aufbauen" bzw. "Daten jetzt an DATEV übertragen" geklickt und werden nicht zur Anmeldeseite Ihres DATEV-LogIn-Verfahrens weitergeleitet?

Dies könnte folgende Ursachen haben:

1. Es gibt eine Störung im DATEV-Rechenzentrum. Überprüfen Sie dies über folgenden Link: Status DATEV-Rechenzentrum

2. Ihre Steuerkanzlei hat für Sie noch kein DATEV LogIn-Verfahren eingerichtet. Besprechen Sie sich mit Ihrer Steuerkanzlei. Mit der Unterstützung des Supports von DATEV sollte sich dies schnell lösen lassen.

Sollten beide Ursachen nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte an unseren Support.


Häufige Fehlermeldungen im Übertragungsprotokoll

DATEV_CLOUD_CONNECT_SCHEMA_VALIDATION_ERROR

Wenn Sie in Ihrem Belegprotokoll diese Fehlermeldung vorfinden, liegt die Ursache möglicherweise in Ihren gespeicherten Kontakten.

Die Fehlermeldung weist auf ein Problem mit der Formatierung der Kunden- oder Lieferanten-Umsatzsteuer-ID hin.

Stellen Sie sicher, dass die Umsatzsteuer-ID eines Kontakts immer ohne Leerzeichen eingegeben wird.

Überprüfen Sie daher bitte die Steuerangaben des betroffenen Kontakts.

Wo finden Sie das Belegprotokoll?

Fehlercode #DCO01007

In Ihrem Belegprotokoll befinden sich vermutlich zwei unterschiedliche Fehlermeldungen:

#DCO01219 und #DCO01007

Wo finden Sie das Belegprotokoll?

Diese Fehlercodes stehen in direktem Zusammenhang.

Der Fehlercode #DCO01219 weist auf einen möglicherweise "malware-infizierten" oder technisch inkompatiblen Beleg hin.

In der Folge bedeutet der Fehlercode #DCO01007, dass DATEV die weitere Übertragung der restlichen Belege, aufgrund dieses fehlerhaften Belegs, ablehnt.

Denn wenn DATEV, im Rahmen der Übertragung, eine ungültige PDF-Datei "entdeckt", wird die Annahme aller weiteren Dateien verweigert und die gesamte Übertragung abgebrochen.

Was können Sie tun?

DATEV empfiehlt, die Übertragung zunächst noch einmal anzustoßen und zu prüfen, ob sie erneut abbricht. Oft reagiert das Sicherheitsmodul der DATEV bei einer zweiten Übertragung weniger restriktiv.

Bricht die Übertragung erneut ab, muss der fehlerhafte Beleg entfernt werden.

Im Belegprotokoll wird Ihnen angezeigt, welcher Beleg den Abbruch verursacht hat (siehe Fehlercode #DCO01219).

Suchen Sie diesen Beleg in lexoffice, löschen Sie das Belegbild und fordern Sie den Beleg vom Versender in technisch einwandfreiem Zustand erneut an.

Bitte beachten Sie dabei die technische Kompatibilität mit DATEV.

lexoffice ändert eine Datei aus Gründen der GoBD-Konformität beim Hochladen nicht. Das bedeutet, lexoffice leitet die Dateien stets unverändert an DATEV weiter.

Melden Sie diesen Fehler im Upload-Prozess zusätzlich bei DATEV, damit diese die Schnittstelle verbessern und zukünftig Dateien Ihres Versenders beim Import akzeptieren können.

Alternativ können Sie für den gewählten Übertragungszeitraum alle Belege über das DATEV-Tool Belegtransfer in DATEV importieren.

Dieses Tool ist weniger restriktiv, das heißt es lehnt nicht den gesamten Belegstapel ab, sondern nur den fehlerhaften Beleg.

Die restlichen Belege könnten so importiert werden und nur der fehlerhafte Beleg müsste an Ihre Steuerkanzlei nachgereicht werden.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, benötigen Sie einen der manuellen Buchhaltungsexporte 📖:
​​Welche manuellen Exporte bietet lexoffice an?

Fehlercode #DCO01219

In Ihrem Belegprotokoll finden sich vermutlich zwei unterschiedliche Fehlermeldungen:

#DCO01219 und #DCO01007

Wo finden Sie das Belegprotokoll?

Diese Fehlercodes stehen in direktem Zusammenhang.

Der Fehlercode #DCO01219 weist auf einen möglicherweise "malware-infizierten" oder technisch inkompatiblen Beleg hin.

In der Folge bedeutet der Fehlercode #DCO01007, dass DATEV die weitere Übertragung der restlichen Belege, aufgrund dieses fehlerhaften Belegs, ablehnt.

Denn wenn DATEV, im Rahmen der Übertragung, eine ungültige PDF-Datei "entdeckt", wird die Annahme aller weiteren Dateien verweigert und die gesamte Übertragung abgebrochen.

Was können Sie tun?

DATEV empfiehlt, die Übertragung zunächst noch einmal anzustoßen und zu prüfen, ob sie erneut abbricht. Oft reagiert das Sicherheitsmodul der DATEV bei einer zweiten Übertragung weniger restriktiv.

Bricht die Übertragung erneut ab, muss der fehlerhafte Beleg entfernt werden.

Im Belegprotokoll wird Ihnen angezeigt, welcher Beleg den Abbruch verursacht hat (siehe Fehlercode #DCO01219).

Suchen Sie diesen Beleg in lexoffice, löschen Sie das Belegbild und fordern Sie den Beleg vom Versender in technisch einwandfreiem Zustand erneut an.

Bitte beachten Sie dabei die technische Kompatibilität mit DATEV.

lexoffice ändert eine Datei aus Gründen der GoBD-Konformität beim Hochladen nicht. Das bedeutet, lexoffice leitet die Dateien stets unverändert an DATEV weiter.

Melden Sie diesen Fehler im Upload-Prozess zusätzlich bei DATEV, damit diese die Schnittstelle verbessern und zukünftig Dateien Ihres Versenders beim Import akzeptieren können.

Alternativ können Sie für den gewählten Übertragungszeitraum alle Belege über das DATEV-Tool Belegtransfer in DATEV importieren.

Dieses Tool ist weniger restriktiv, das heißt es lehnt nicht den gesamten Belegstapel ab, sondern nur den fehlerhaften Beleg.

Die restlichen Belege könnten so importiert werden und nur der fehlerhafte Beleg müsste an Ihre Steuerkanzlei nachgereicht werden.

Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden benötigen Sie einen unserer manuellen Buchhaltungsexporte 📖:
Welche manuellen Exporte bietet lexoffice an?


Häufige Fehlermeldungen in lexoffice

Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Diese Meldung kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigsten sind:

1. Es gibt eine Störung im DATEV-Rechenzentrum.
Überprüfen Sie dies über folgenden Link: Status DATEV-Rechenzentrum

2.​ Es gibt eine temporäre Überbelastung der Systeme. Bitte starten Sie den Export einige Zeit später erneut.

3. Diese Meldung kann auch aufgrund einer technischen Erweiterung der Schnittstelle durch DATEV auftreten. Diese Erweiterung hat zur Folge, dass die Daten zunächst keine Berechtigung mehr für einen Import in DATEV besitzen.


DATEV weist darauf hin:

Für die Wiederherstellung eines reibungslosen Datenübertrags ist es erforderlich, dass Ihre Steuerkanzlei aktiv wird und die MyDATEV-Mandantenregistrierung für Ihre Mandantennummer erneut durchführt.

Bitte veranlassen Sie dies auch dann, wenn diese in der Vergangenheit bereits erfolgreich abgeschlossen wurde und augenscheinlich alle vorhandenen Einstellungen korrekt sind.

Zur Lösung kann Ihre Steuerkanzlei gerne einen Blick in einen Wissensartikel der DATEV werfen 📖:

Sollte Ihre Steuerkanzlei Unterstützung bei der MyDatev Mandantenregistrierung benötigen, steht ihr der DATEV-Kundenservice zur Verfügung.

4. Aufgrund eines zu hohen Datenvolumens in Ihrem Account entstehen Performance-Probleme.
lexoffice ist auf die Buchhaltung von Klein- und Kleinstunternehmer:innen ausgerichtet. Um die Systemstabilität für all unsere Kund:innen dauerhaft gewährleisten zu können, dürfen die von uns definierten Höchstgrenzen in Bezug auf die Datenmenge pro lexoffice Account nicht überschritten werden.

Konkrete Informationen finden Sie hierzu in unserem Wissensartikel 📖:

Sollten die genannten Ursachen bei Ihnen nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Ihre Mandantendaten konnten nicht abgerufen werden. Bitte überprüfen Sie die Einrichtung in DATEV

Die Fehlermeldung deutet darauf hin, dass Sie in DATEV nicht über alle erforderlichen Rechte und Einstellungen zur Übertragung verfügen.

Dies kann nur von Ihrer Steuerkanzlei geändert werden.

Was ist jetzt für Sie zu tun?

1. Jede DATEV-Steuerkanzlei hat in DATEV eine Beraternummer und legt zusätzlich für jede:n Mandant:in mindestens eine Mandantennummer an.

Manchmal kann es allerdings vorkommen, dass Ihre Steuerkanzlei mehrere Mandantennummern für Sie angelegt hat.
Bitte stellen Sie gemeinsam mit Ihrer Steuerkanzlei sicher, dass in lexoffice die Berater- und Mandantennummer eingestellt ist, zu der die Daten übertragen werden sollen.

Sie finden die in lexoffice eingestellte Berater- und Mandantennummer an dieser Stelle in den Exporteinstellungen:


2. Bitten Sie Ihre Steuerkanzlei zusätzlich zu prüfen, ob zu dieser Mandantennummer in DATEV die MyDATEV-Mandantenregistrierung korrekt durchlaufen wurde.

​💡Tipp für Ihre Steuerkanzlei:
Der Rechnungsdatenservice oder der Buchungsdatenservice sollten dabei immer über die Unterberaternummer (mandantengenutzte Beraternummer) bestellt werden. Werden die Services auf die Kanzlei-Beraternummer bestellt, erhalten Sie erneut die Fehlermeldung.


Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur MyDATEV-Mandantenregistrierung finden Sie in diesem Wissensartikel von DATEV 📖:

3. Bitten Sie Ihre Steuerkanzlei außerdem die Rechtevergaben in DATEV Rechteverwaltung online zu überprüfen.

​💡Tipp für Ihre Steuerkanzlei:

Suchen Sie in der Rechteverwaltung die Person, die den Übertrag starten soll und konfigurieren Sie unter DATEV SmartLogin die Rechte für die DATEV Datenservices.

lexoffice unterstützt Rechnungsdatenservice 1.0 und Buchungsdatenservice.


Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rechtevergabe finden Sie in diesem Wissensartikel von DATEV 📖:
Datenservices Rechnungswesen: Definition und Einrichtung der Rechtevorlagen


Sobald die MyDatev Mandantenregistrierung erfolgreich abgeschlossen wurde und die Rechte korrekt gesetzt sind, steht einer reibungslosen Übertragung per DATEV Datenservices nichts mehr im Wege.

💡Tipp:

Wenn die Übertragung in der Vergangenheit funktioniert hat, jetzt jedoch plötzlich mit dieser Fehlermeldung abbricht, bitten Sie Ihre Steuerkanzlei die MyDATEV-Mandantenregistrierung für Ihre Mandantennummer erneut durchzuführen.

Selbst wenn diese in der Vergangenheit bereits erfolgreich abgeschlossen wurde und augenscheinlich aktuell alle vorhandenen Einstellungen korrekt sind.

Dabei ist es wichtig, dass Ihre Steuerkanzlei im Bestellprozess darauf achtet, den entsprechenden Service freizuschalten:

den Rechnungsdatenservice 1.0, falls nur die Belege übertragen werden sollen, oder den Buchungsdatenservice, wenn sowohl Belege als auch Buchungsdaten übertragen werden sollen.

Sollte der Export weiterhin an fehlenden Rechten scheitern, dann empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit der DATEV.

Ansprechpartner bei DATEV:

Sie nutzen den Rechnungsdatenservice 1.0:

Tel: 0911 319 – 33621

Sie nutzen den Buchungsdatenservice:

Tel: 0911 319- 38600

Ersteinrichtung DATEV-Datenservices:

Kostenlose Unterstützung für die Ersteinrichtung erhalten Sie beim DATEV-Onboarding-Service:

lexoffice unterstützt nur die Kontenlänge 4

Diese Meldung weist Sie darauf hin, dass in DATEV eine andere Kontenlänge als in lexoffice eingestellt ist.

Die Länge der Sachkonten in lexoffice ist fest vorgegeben und kann nicht angepasst werden, selbst wenn in der Steuerkanzleisoftware eine andere Länge eingestellt ist.

Was bedeutet dies für Sie?

Wird bei der Übertragung der DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 verwendet und hat die Steuerkanzlei in deren DATEV-Bestand beispielsweise eine sechsstellige Kontenlänge eingestellt, führt dies zu dieser Fehlermeldung und der Übertragungsversuch bricht ab.

Hier ist es erforderlich, dass die Sachkontenlänge auf 4 Stellen in DATEV angepasst wird, damit der Datenübertrag erfolgreich verläuft.

Verwenden Sie für die Übertragung den DATEV Buchungsdatenservice, werden die Konten, beim Import nach DATEV, automatisch auf auf die dort eingestellte Kontenlänge mit Nullen aufgefüllt.

Voraussetzung ist eine eingestellte Kontenlänge zwischen 4 und 8 Stellen.

Der gewählte Monat passt nicht zum eingegebenen Wirtschaftsjahr

Es ist wichtig, dass das Wirtschaftsjahr Ihrer Buchhaltung und der zu exportierende Zeitraum stimmig sind.

Bei dieser Meldung ist es erforderlich, das Feld "Wirtschaftsjahresbeginn" und den Exportzeitraum zu prüfen:

💡 Tipp:

Sie erhalten die Fehlermeldung, obwohl das Wirtschaftsjahr und der gewählte Monat stimmig sind?

Überprüfen Sie die Zeitzone Ihres PCs bzw. Laptops. Unser Server ist auf die deutsche Zeitzone eingestellt. Wenn Sie eine andere Zeitzone ausgewählt haben, kann dies die Ursache für das Problem sein.

Bitte passen Sie die Zeitzone Ihres Geräts entsprechend an.

Sie haben als Belegzeitraum einen Monat ausgewählt, der seitens DATEV Unternehmen online nicht korrekt konfiguriert wurde.

Beim Übertrag mit der Schnittstelle DATEV Rechnungsdatenservice überprüft lexoffice die Einstellungen in DATEV, die für Sie durch Ihre Steuerkanzlei eingestellt wurden.

Nur wenn alle Einstellungen korrekt getroffen wurden, ist ein erfolgreicher Datenübertrag gewährleistet.

Bitte geben Sie folgende Informationen an Ihre Steuerkanzlei weiter, mit der Bitte um Überprüfung:


1. Sind die Eingangs- und Ausgangsbücher für das zu übertragende Jahr oder zumindest für das Vorjahr korrekt angelegt?
Anbei ein Wissensartikel, der Ihrer Steuerkanzlei aufzeigt, wie man ein Rechnungseingangs- und auch Rechnungsausgangsbuch in DATEV anlegt 📖: Rechnungseingangsbuch in DATEV anlegen

2. Ist die Bearbeitungsform in Belege online auf Erweitert gestellt?
Diese Einstellung ist zu finden unter:
DATEV Unternehmen online > Belege online > Einstellungen > Reiter "Bearbeitungsform" > Bearbeitungsform ändern > Lieferantenrechnungen und Kundenrechnungen auf "Erweitert" stellen.

3. Ist in DATEV für den Zeitraum, der übertragen werden soll, ein Wirtschaftsjahr mit korrektem Wirtschaftsjahresbeginn konfiguriert?


Sollte Ihre Steuerkanzlei Unterstützung bei diesen Einstellungen benötigen, steht ihr der DATEV-Kundenservice zur Verfügung.

Sollten die genannten Einstellungen korrekt sein und Sie trotzdem diese Meldung erhalten, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Es ist kein Rechnungseingangsbuch bei DATEV angelegt.

Die Fehlermeldung deutet darauf hin, dass in DATEV nicht alle erforderlichen Einstellungen erfolgt sind. Diese können nur von Ihrer Steuerkanzlei angepasst werden.

Dieser Wissensartikel zeigt Ihrer Steuerkanzlei auf, wie man ein Rechnungseingangs- und auch Rechnungsausgangsbuch in DATEV anlegt 📖:

Es ist kein Rechnungsausgangsbuch bei DATEV angelegt

Die Fehlermeldung deutet darauf hin, dass in DATEV nicht alle erforderlichen Einstellungen erfolgt sind. Diese können nur von Ihrer Steuerkanzlei angepasst werden.

Dieser Wissensartikel zeigt Ihrer Steuerkanzlei auf, wie man ein Rechnungseingangs- und auch Rechnungsausgangsbuch in DATEV anlegt 📖:

Beim Abruf der Bestandsdaten von DATEV ist ein Berechtigungsproblem aufgetreten.

Die Fehlermeldung deutet darauf hin, dass in DATEV nicht alle erforderlichen Rechtevergaben für die Übertragung erfolgt sind. Diese können nur von Ihrer Steuerkanzlei angepasst werden.

Bitten Sie Ihre Steuerkanzlei die Rechtevergaben in DATEV Rechteverwaltung online zu überprüfen.


​💡Tipp für Ihre Steuerkanzlei:

Suchen Sie in der Rechteverwaltung die Person, die den Übertrag starten soll und konfigurieren Sie unter DATEV SmartLogin die Rechte für die DATEV Datenservices.

lexoffice unterstützt Rechnungsdatenservice 1.0 und Buchungsdatenservice.


Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rechtevergabe finden Sie in diesem Wissensartikel von DATEV 📖:
​​Datenservices Rechnungswesen: Definition und Einrichtung der Rechtevorlagen

Beim Abrufen der Bestandsdaten von DATEV sind nicht alle Informationen gefunden worden. Bitte prüfen Sie, ob das Wirtschaftsjahr korrekt angelegt und der Bearbeitungsmodus auf "erweitert" gestellt ist.

Die Fehlermeldung deutet darauf hin, dass in DATEV nicht alle erforderlichen Einstellungen erfolgt sind. Diese können nur von Ihrer Steuerkanzlei angepasst werden.

Dieser Wissensartikel zeigt Ihrer Steuerkanzlei auf, wie sie bei dieser Meldung in DATEV vorgehen sollte 📖:

Invalid_request

Diese Meldung kann verschiedene Ursachen haben.

Prüfen Sie zunächst, ob es aktuelle Störungen im DATEV Rechenzentrum gibt. Nutzen Sie dazu folgenden Link: Status DATEV-Rechenzentrum

Ansonsten können folgende Erstmaßnahmen weiterhelfen:


1. leeren Sie Ihren Browser-Cache


2. verknüpfen Sie Ihre Mandantennummer in lexoffice erneut
(klicken Sie dazu auf DATEV-Datenservice wählen in Ihren Exporteinstellungen)


3. (falls vorhanden) trennen Sie in lexoffice die Verbindung zu DATEV und bauen diese erneut auf

4. durchlaufen Sie in DATEV die MyDatevMandantenregistierung (erneut).

Achten Sie dabei insbesondere auf die Rechtevergabe.

💡Tipp:
Dies kann nur Ihre Steuerkanzlei durchführen.

Sollten die genannten Maßnahmen bei Ihnen nicht weiterhelfen, wenden Sie sich bitte an unseren Support.


Wir konnten Ihre Fragen in diesem Artikel nicht beantworten?

Hier finden Sie noch weitere Informationen:

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