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Export für die Betriebsprüfung

Sie können für die Umsatzsteuer-Prüfung einen GDPdU-Export herunterladen

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Verfasst von Jan B.
Vor über einer Woche aktualisiert

Betriebsprüfer:innen können von Ihnen im Rahmen einer Außenprüfung einen Export Ihrer Buchhaltungsdaten verlangen. Hierbei sehen die GoBD ein strukturiertes Exportformat vor, welches lexoffice unterstützt.

Das Format wird in der Praxis unterschiedlich benannt, z.B. IDEA-Export, Z3-Export, GDPdU-Export oder XML-Export. Hierbei ist jedoch immer derselbe Export gemeint.


Exportdatei erzeugen

Wechseln Sie über die Einstellungen (Zahnradsymbol) in den Bereich Export.

Klicken Sie auf "vordefinierter Zeitraum" und wählen Sie das Jahr aus, für welches Sie Daten zur Prüfung weitergeben möchten. Achtung 👉 Der Export ist nur für ganze Jahre möglich.

Unter "Weitere Exporte" finden Sie "Daten für die Betriebsprüfung". Hier starten Sie den Export.

Der Export wird im Hintergrund zusammengestellt. Dies kann einige Zeit dauern. Sobald der Export abgeschlossen ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert.

💡 Auf besondere Nachfrage des Prüfenden können Sie zudem die Änderungsprotokollierung mit exportieren. Da dies sehr rechenintensiv ist und mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir die Protokollierung nur bei expliziter Anforderung zu exportieren.


Inhalt der Exportdatei

Ihnen steht eine .zip-Datei zum Download bereit. Diese beinhaltet neben den erstellten Eingangs- und Ausgangsbelegen folgende maschinenlesbare Dateien:

Es werden ein Anlagenspiegel zum 31.12. des gewählten Jahres, die in dem Jahr bebuchten Debitoren und Kreditoren, die in dem Jahr bebuchten Buchhaltungskonten sowie alle Buchungen des Jahres ausgegeben.

Die Dateien "index.xml" und "gdpdu-01-08-2002.dtd" werden von dem Prüfprogramm der Betriebsprüfer:innen benötigt.


Stichworte: § 147 AO, Abgabenordnung, GoBD, Z3-Zugriff, Betriebsprüfer-Export, IDEA, GDPdU, XML-Export, Außenprüfung, Umsatzsteuer-Nachschau

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