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Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei
DATEV
Welche Daten kann ich mit DATEV-Cloud-Service übertragen?
Welche Daten kann ich mit DATEV-Cloud-Service übertragen?

DATEV-Cloud-Service gibt es in 2 Versionen: Übertragung der Belege (inkl. Belegdaten) oder Übertragung Belege & Buchungsstapel.

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Verfasst von Markus
Vor über einer Woche aktualisiert

Unter der Bezeichnung DATEV-Cloud-Service bietet DATEV zwei Schnittstellen. Welche der beiden Schnittstellen für Sie geeigneter ist, hängt von der Form der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei ab.

  1. Sie sind ein Buchungsmandant:in:

    Übertragung der Belegbilder & Belegdaten
    D.h. die Steuerkanzlei macht für Sie auch unterjährig die komplette Buchhaltung und den Jahresabschluss, dafür benötigt die Kanzlei in den meisten Fällen nur Ihre Ein- und Ausgangsbelege inkl. der Belegdaten.

    Besprechen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei, ob diese nur die Belege möchten (DATEV Rechnungsdatenservice) oder Belege & Buchungsstapel benötigen (DATEV Buchungsdatenservice). Wenn die Kanzlei alles selbst bucht, dann reicht die Schnittstelle Rechnungsdatenservice.

  2. Sie sind Selbstbucher:in:

    Übertragung der Belegbilder & Stapelverarbeitung (Buchungs- und Zahlungsdaten)

    D.h. Sie machen unterjährig in lexoffice die Buchhaltung (inkl. Umsatzsteuervoranmeldung), den Jahresabschluss macht Ihre Steuerkanzlei.

    Hierfür benötigt die Kanzlei die Belege (PDF) und die Buchhaltungsdaten (DATEV Buchungsdatenservice).

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