Als Jahresmelder erwartet das Finanzamt von Ihnen, dass Sie die Lohnsteuer für das Kalenderjahr mit einer einzigen Lohnsteuer-Anmeldung (LStA) schicken.

lexoffice Lohn meldet ausschließlich die Werte der Monate, die bei uns abgerechnet wurden.

Damit "fehlt" die Lohnsteuer aus der Zeit zwischen Januar und dem Monat des Wechsels zu lexoffice Lohn & Gehalt.

Leider ist es nicht möglich, mehrere elektronische (Teil-)Lohnsteuer-Anmeldungen für denselben Anmeldungszeitraum (z.B. Kalenderjahr) abzugeben. Doch dafür gibt es eine pragmatische Lösung:

  1. ermitteln Sie die Beträge für die Lohnsteuer, die Kirchensteuer (je Konfession) und den Solidaritätszuschlag für die Zeit vor dem Wechsel zu lexoffice
    Tipp: verwenden Sie das letzte Lohnjournal aus dem vorherigen Lohnprogramm oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater

  2. laden Sie sich nach der Dezember-Abrechnung in lexoffice den Bericht "Lohnsteuer-Anmeldung" aus den Arbeitgeber-Dokumenten herunter

  3. bilden Sie die Gesamtsummen aus den Beträgen für die Lohnsteuer, die Kirchensteuer (je Konfession) und den Solidaritätszuschlag

  4. drucken Sie sich das Blankoformular für die Lohnsteuer-Anmeldung aus und übertragen Sie die errechneten Summen und weitere Angaben wie im unten aufgeführten Screenshot gezeigt

  5. schicken Sie das ausgefüllte Formular bis zum 10.01. an Ihr Finanzamt

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