Lexware Office Lohn & Gehalt legt während der Lohnabrechnung automatisch für alle Beitragsnachweise, Erstattungsanträge (bei Krankheit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft) und die Lohnsteuer-Anmeldung Belege inklusive Zahlungsinformationen und Belegbild in Ihrer Buchhaltung an.
So haben Sie jederzeit alle noch offenen Zahlungsverpflichtungen bzw. Forderungen gegenüber den Krankenkassen und dem Finanzamt im Blick und können diesen fristgerecht nachkommen.
Umgang mit unterschiedliche Zahlungsarten
Haben Sie in Lexware Office Lohn & Gehalt bei der Krankenkasse oder dem Finanzamt die Zahlart “Lastschrift” hinterlegt, wird der Beleg als “wird abgebucht” gekennzeichnet und nach Ein- bzw. Ausgang der Zahlung im Lexware Office Banking automatisch zugeordnet.
Bei gewählter Zahlart “Überweisung” können Sie den entsprechenden Eingangsbeleg wie Ihre Lieferanten mit Lexware Office bezahlen. Auch hier erfolgt die Zuordnung des Belegs zur Zahlung im Lexware Office Banking automatisch.
Pflege der Bankverbindungen
Im Rahmen der Belegübergabe erzeugt Lexware Office automatisch Kontakte für Ihre Krankenkasse(n) und das Finanzamt. Das müssen Sie nicht manuell machen.
Diese Kontakte werden automatisch aktualisiert, wenn eine Krankenkasse oder Ihr Finanzamt eine neue Bankverbindung meldet.
Anzeige auf dem Dashboard
Die offenen Zahlungen an die Krankenkasse(n) oder das Finanzamt werden wie Zahlungen an Lieferanten auf dem Dashboard im Bereich "Ausgaben" angezeigt.
Mitarbeiter bezahlen
Für das Zahlen der Mitarbeiter bietet Lexware Office natürlich auch Möglichkeiten, über die Sie sich in einem gesonderten Artikel informieren können.