Damit Sie in der Einrichtungsphase von Lexware Office Lohn & Gehalt keine ungewollten Meldungen an die Krankenkassen erstellen, müssen Sie den Versand von elektronischen Steuer- und Sozialmeldungen ausdrücklich freischalten.
Damit Lexware Office Lohn & Gehalt Ihre Beitragsnachweise pünktlich abgeben kann, empfiehlt es sich, die Meldungen schon vor der ersten Abrechnung zu aktivieren. Der beste Zeitpunkt wäre dann der 8 letzte Bankeinzugstag im Monat.
Ablauf der Freischaltung
Bevor Sie in Lexware Office Lohn & Gehalt den Versand Ihre Steuer- und Sozial-Meldungen anschalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihre Firma ist vollständig ausgefüllt
alle Mitarbeiter sind vollständig angelegt
Sie haben ein Endgerät (Handy), um SMS zu empfangen
Wenn die o.a. Aufgaben erledigt sind, klicken Sie auf "Meldungen aktivieren" auf der Übersichtsseite und folgen Sie dem Aktivierungs-Assistent. Halten Sie bitte Ihr Handy bereit, weil wir Ihnen eine SMS mit einem Identifizierungscode zusenden werden.
Was passiert, wenn ich die Steuer- und Sozialmeldungen nicht freischalten möchte?
Um den vollen Funktionsumfang aus Lexware Office Lohn & Gehalt nutzen zu können, müssen Sie die Steuer- und Sozialmeldungen aktivieren. Es ist nicht möglich, Ihre erste Lohnabrechnung abzuschließen, ohne den Meldeversand zu aktivieren.
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