lexoffice Lohn & Gehalt hat die Zulassung um am elektronischen Meldewesen teilzunehmen. Das wird mehrmals im Jahr durch den IT-Dienstleister der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsagentur) zertifiziert und bestätigt. 💪


Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, versendet lexoffice viele Meldungen automatisch.

Automatische Meldungen

✅ Im SV-Bereich übernehmen wir folgende Meldungen:

  • Beitragsnachweise

  • Sofortmeldungen

  • SV-Meldungen (An-, Ab- und Entgeltmeldungen)

  • SV-Meldungen an die Minijob-Zentrale

  • Umlage-Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft

  • Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft

  • Änderungen der Betriebsdaten (Anschrift, Ansprechpartner usw.)

  • GKV-Monatsmeldungen

  • A1-Meldungen (Entsendung)

  • Entgeltbescheinigungen (Kranken- und Verletztengeld, Kinderkranken- und Kinderverletztengeld, Mutterschaftsgeld usw)

Die aufgeführten Meldungen an die Sozialversicherungsträger versendet lexoffice für Sie. Dafür brauchen Sie sv-net nicht (mehr). 👌

✅ An das Finanzamt senden wir folgende Meldungen:

  • ELStAM-Meldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)

  • Lohnsteuer-Anmeldung

  • Lohnsteuerbescheinigung

Hinweis zu Entgeltbescheinigungen

❌ Entgeltbescheinigungen setzen i. d. R. eine 12-monatige Abrechnungshistorie voraus. Wo das nicht vorhanden ist, kann lexoffice nicht automatisch melden. In diesen Fällen erhalten Sie eine Benachrichtigung und müssen die Bescheinigung manuell mit sv-net abgeben.

Wir haben Ihnen eine eigenen Artikelreihe zum Umgang mit Entgeltbescheinigungen als Hilfestellung zusammengestellt.

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