lexoffice Lohn & Gehalt hat die Zulassung um am elektronischen Meldewesen teilzunehmen. Das wird mehrmals im Jahr durch den IT-Dienstleister der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsagentur) zertifiziert und bestätigt. 💪
Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, versendet lexoffice viele Meldungen automatisch.
Automatische Meldungen
✅ Im SV-Bereich übernehmen wir folgende Meldungen:
Beitragsnachweise
Sofortmeldungen
SV-Meldungen (An-, Ab- und Entgeltmeldungen)
SV-Meldungen an die Minijob-Zentrale
Umlage-Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft
Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft
Änderungen der Betriebsdaten (Anschrift, Ansprechpartner usw.)
GKV-Monatsmeldungen
A1-Meldungen (Entsendung)
Entgeltbescheinigungen (Kranken- und Verletztengeld, Kinderkranken- und Kinderverletztengeld, Mutterschaftsgeld usw)
Die aufgeführten Meldungen an die Sozialversicherungsträger versendet lexoffice für Sie. Dafür brauchen Sie sv-net nicht (mehr). 👌
✅ An das Finanzamt senden wir folgende Meldungen:
ELStAM-Meldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)
Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnsteuerbescheinigung
Hinweis zu Entgeltbescheinigungen
❌ Entgeltbescheinigungen setzen i. d. R. eine 12-monatige Abrechnungshistorie voraus. Wo das nicht vorhanden ist, kann lexoffice nicht automatisch melden. In diesen Fällen erhalten Sie eine Benachrichtigung und müssen die Bescheinigung manuell mit sv-net abgeben.
Wir haben Ihnen eine eigenen Artikelreihe zum Umgang mit Entgeltbescheinigungen als Hilfestellung zusammengestellt.