1. Einleitung
Lexware Office Lohn & Gehalt hat die Zulassung, um am elektronischen Meldewesen teilzunehmen. Das wird mehrmals im Jahr durch den IT-Dienstleister der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsagentur) zertifiziert und bestätigt. 💪
2. Automatische Meldungen
Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, versendet Lexware Office viele Meldungen automatisch.
Wir haben Ihnen hierfür eine Videozusammenfassung beigefügt:
2.1 Im SV-Bereich
Die aufgeführten Meldungen an die Sozialversicherungsträger versendet Lexware Office für Sie. Dafür brauchen Sie das SV-Meldeportal nicht (mehr).
Beitragsnachweise
SV-Meldungen (An-, Ab- und Entgeltmeldungen)
SV-Meldungen an die Minijob-Zentrale
Umlage-Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft
Änderungen der Betriebsdaten (Anschrift, Ansprechpartner usw.)
GKV-Monatsmeldungen (Mehrfachbeschäftigungsabfrage)
A1-Meldungen (Entsendung)
Entgeltbescheinigungen (Kranken- und Verletztengeld, Kinderkranken- und Kinderverletztengeld, Mutterschaftsgeld usw)
WICHTIG: Entgeltbescheinigungen setzen i. d. R. eine 12-monatige Abrechnungshistorie voraus. Sollte das nicht vorhanden sein, kann Lexware Office nicht automatisch melden. In diesen Fällen erhalten Sie eine Benachrichtigung und müssen die Bescheinigung manuell mit dem SV-Meldeportal abgeben.
Wir haben Ihnen einen Artikelreihe zum Umgang mit Entgeltbescheinigungen als Hilfestellung zusammengestellt.
2.2 An das Finanzamt
Die aufgeführten Meldungen an das Finanzamt versendet Lexware Office für Sie. Dafür brauchen Sie ELSTER nicht (mehr).
ELStAM-Meldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)
Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnsteuerbescheinigung