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Löhne & Gehälter abrechnen
Der automatische Meldeversand in lexoffice
Welche Meldungen übernimmt lexoffice Lohn & Gehalt für mich?
Welche Meldungen übernimmt lexoffice Lohn & Gehalt für mich?

Hier erfahren Sie welche Meldungen lexoffice Lohn & Gehalt automatisch erstellt und wann diese versendet werden.

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Verfasst von lexoffice support
Gestern aktualisiert

1. Einleitung

lexoffice Lohn & Gehalt hat die Zulassung, um am elektronischen Meldewesen teilzunehmen. Das wird mehrmals im Jahr durch den IT-Dienstleister der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsagentur) zertifiziert und bestätigt. 💪


2. Automatische Meldungen

Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, versendet lexoffice viele Meldungen automatisch.

Wir haben Ihnen hierfür eine Videozusammenfassung beigefügt:


2.1 Im SV-Bereich

Die aufgeführten Meldungen an die Sozialversicherungsträger versendet lexoffice für Sie. Dafür brauchen Sie das SV-Meldeportal nicht (mehr).

  • Beitragsnachweise

  • SV-Meldungen (An-, Ab- und Entgeltmeldungen)

  • SV-Meldungen an die Minijob-Zentrale

  • Umlage-Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft

  • Änderungen der Betriebsdaten (Anschrift, Ansprechpartner usw.)

  • GKV-Monatsmeldungen (Mehrfachbeschäftigungsabfrage)

  • A1-Meldungen (Entsendung)

  • Entgeltbescheinigungen (Kranken- und Verletztengeld, Kinderkranken- und Kinderverletztengeld, Mutterschaftsgeld usw)

    WICHTIG: Entgeltbescheinigungen setzen i. d. R. eine 12-monatige Abrechnungshistorie voraus. Sollte das nicht vorhanden sein, kann lexoffice nicht automatisch melden. In diesen Fällen erhalten Sie eine Benachrichtigung und müssen die Bescheinigung manuell mit dem SV-Meldeportal abgeben.

    Wir haben Ihnen einen Artikelreihe zum Umgang mit Entgeltbescheinigungen als Hilfestellung zusammengestellt.


2.2 An das Finanzamt

Die aufgeführten Meldungen an das Finanzamt versendet lexoffice für Sie. Dafür brauchen Sie ELSTER nicht (mehr).

  • ELStAM-Meldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)

  • Lohnsteuer-Anmeldung

  • Lohnsteuerbescheinigung


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