Zum Hauptinhalt springen
Welche Meldungen übernimmt Lexware Office Lohn & Gehalt für mich?

Hier erfahren Sie welche Meldungen Lexware Office Lohn & Gehalt automatisch erstellt und wann diese versendet werden.

Lexware Office Support avatar
Verfasst von Lexware Office Support
Vor über einem Monat aktualisiert

1. Einleitung

Lexware Office Lohn & Gehalt hat die Zulassung, um am elektronischen Meldewesen teilzunehmen. Das wird mehrmals im Jahr durch den IT-Dienstleister der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsagentur) zertifiziert und bestätigt. 💪


2. Automatische Meldungen

Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, versendet Lexware Office viele Meldungen automatisch.

Wir haben Ihnen hierfür eine Videozusammenfassung beigefügt:


2.1 Im SV-Bereich

Die aufgeführten Meldungen an die Sozialversicherungsträger versendet Lexware Office für Sie. Dafür brauchen Sie das SV-Meldeportal nicht (mehr).

  • Beitragsnachweise

  • SV-Meldungen (An-, Ab- und Entgeltmeldungen)

  • SV-Meldungen an die Minijob-Zentrale

  • Umlage-Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft

  • Änderungen der Betriebsdaten (Anschrift, Ansprechpartner usw.)

  • GKV-Monatsmeldungen (Mehrfachbeschäftigungsabfrage)

  • A1-Meldungen (Entsendung)

  • Entgeltbescheinigungen (Kranken- und Verletztengeld, Kinderkranken- und Kinderverletztengeld, Mutterschaftsgeld usw)

    WICHTIG: Entgeltbescheinigungen setzen i. d. R. eine 12-monatige Abrechnungshistorie voraus. Sollte das nicht vorhanden sein, kann Lexware Office nicht automatisch melden. In diesen Fällen erhalten Sie eine Benachrichtigung und müssen die Bescheinigung manuell mit dem SV-Meldeportal abgeben.

    Wir haben Ihnen einen Artikelreihe zum Umgang mit Entgeltbescheinigungen als Hilfestellung zusammengestellt.


2.2 An das Finanzamt

Die aufgeführten Meldungen an das Finanzamt versendet Lexware Office für Sie. Dafür brauchen Sie ELSTER nicht (mehr).

  • ELStAM-Meldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)

  • Lohnsteuer-Anmeldung

  • Lohnsteuerbescheinigung


Hat dies Ihre Frage beantwortet?